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Kirchliches Arbeitsrecht: Nicht mehr zeitgemäß

Verfasst: 18.11.2011, 08:00
von Presse
Dtsch Arztebl 2011; 108(46)
Flintrop, Jens


Kirchliches Arbeitsrecht: Nicht mehr zeitgemäß
Die Evangelische Kirche in Deutschland hält am Streikverbot in den diakonischen Einrichtungen, also auch in den evangelischen Krankenhäusern, fest. In Magdeburg verabschiedete die Synode am 9. November ein Kirchengesetz, mit dem der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht festgeschrieben wird. Zuletzt hatten vor allem Verdi, aber auch der Marburger Bund, verstärkt gegen das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie protestiert und ein Streikrecht gefordert. Die Auseinandersetzung mit Verdi sei politisch nicht förderlich, weil sie den gemeinsamen Einsatz für soziale Gerechtigkeit erschwere, heißt es dazu in den „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“. Aber ist das Recht der Kirchen auf ihren „Dritten Weg“ wirklich noch gerechtfertigt?
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http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... ?id=113478

zum Beschluss der Synode
http://www.ekd.de/synode2011/beschluess ... e-ekd.html