Ergänzungsbetreuer ablehnen - ist das möglich?
Verfasst: 03.08.2011, 10:50
Eine Bekannte, volljähriges noch im Wachkoma liegendes Kind und gesetzliche Betreuung, baut ein Haus mit einem behindertengerechten Anbau für das Kind, welchen das Kind allein bewohnen soll, als eigene Wohnung.
Das Kind kann keinen Kredit aufnehmen und Haus selbst mit Rente abzahlen, also muss die Mutter finanzieren.
Die Mutter hat einen Notar eingeschaltet, der für das Kind alles regeln soll (auch Erbrecht) und dieser hat der Rechtspflegerin einen Entwurf vorgelegt.
Daraufhin setzt die Rechtspflegerin einen Ergänzungsbetreuer ein.
Weil die Mutter als Betreuerin keinen Vertrag über die Sicherung des Wohnrechts und Miete abschließen kann.
Mit diesem Ergänzungsbetreuer (der Mutter negativ bekannt)
ist die Mutter nicht einverstanden.
Nun die eigentliche Frage:
Ist die Rechtspflegerin ohne die Mutter zu fragen, berechtigt den RA als Ergänzungsbetreuer einzusetzen, den sie aus privaten Gründen ablehnt (mit negativen Erfahrungen belastet) ?
Das Kind kann keinen Kredit aufnehmen und Haus selbst mit Rente abzahlen, also muss die Mutter finanzieren.
Die Mutter hat einen Notar eingeschaltet, der für das Kind alles regeln soll (auch Erbrecht) und dieser hat der Rechtspflegerin einen Entwurf vorgelegt.
Daraufhin setzt die Rechtspflegerin einen Ergänzungsbetreuer ein.
Weil die Mutter als Betreuerin keinen Vertrag über die Sicherung des Wohnrechts und Miete abschließen kann.
Mit diesem Ergänzungsbetreuer (der Mutter negativ bekannt)
ist die Mutter nicht einverstanden.
Nun die eigentliche Frage:
Ist die Rechtspflegerin ohne die Mutter zu fragen, berechtigt den RA als Ergänzungsbetreuer einzusetzen, den sie aus privaten Gründen ablehnt (mit negativen Erfahrungen belastet) ?