Meldepflicht bei Krankfortschreibung
Verfasst: 25.07.2011, 17:21
Hallo wieder,
in unserem Haus gibt es eine neue Dienstanweisung der PDL. Während einer Krankschreibung müssen Pflegekräfte bei einer ärztlichen Wiedervorstellung vorher bei der PDL telefonisch mitteilen, ob sie voraussichtlich weiter krank geschrieben werden oder wieder arbeitsfähig sind. Das heißt, der Mitarbeiter soll vor dem Arztbesuch selber einschätzen, ob er wieder zur Arbiet erscheint oder weiter eine Krankfortschreibung vom Doc erhält. Nach Auffassung der PDL kann jeder Mitarbeiter vorher feststellen, ob er noch krank ist oder eben nicht.
Nun die hier diskutierte Frage, ist die PDL zu solch einer Dienstanweisung berechtigt oder nicht?
Noch ein Problem. Eine Dienstanweisung besagt, dass bis 08.00 Uhr im Frühdienst durch das Personal keine Rauchpause genutzt werden darf, sondern nur gearbeitet werden darf/muss. Allerdings raucht die PDL mehrfach bis 08.00 Uhr selber. Ist das rechtens oder zählt die PDL nicht zum Personal?
Obwohl...ich weiß ja, dass die Leitung nicht an eigene Weisungen und Gesetze gebunden ist!
in unserem Haus gibt es eine neue Dienstanweisung der PDL. Während einer Krankschreibung müssen Pflegekräfte bei einer ärztlichen Wiedervorstellung vorher bei der PDL telefonisch mitteilen, ob sie voraussichtlich weiter krank geschrieben werden oder wieder arbeitsfähig sind. Das heißt, der Mitarbeiter soll vor dem Arztbesuch selber einschätzen, ob er wieder zur Arbiet erscheint oder weiter eine Krankfortschreibung vom Doc erhält. Nach Auffassung der PDL kann jeder Mitarbeiter vorher feststellen, ob er noch krank ist oder eben nicht.
Nun die hier diskutierte Frage, ist die PDL zu solch einer Dienstanweisung berechtigt oder nicht?
Noch ein Problem. Eine Dienstanweisung besagt, dass bis 08.00 Uhr im Frühdienst durch das Personal keine Rauchpause genutzt werden darf, sondern nur gearbeitet werden darf/muss. Allerdings raucht die PDL mehrfach bis 08.00 Uhr selber. Ist das rechtens oder zählt die PDL nicht zum Personal?
Obwohl...ich weiß ja, dass die Leitung nicht an eigene Weisungen und Gesetze gebunden ist!