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Arbeitstage und Freizeit
Verfasst: 20.07.2011, 19:53
von Bobo56
Ich habe bisher keine Hinweise bzw. Informationen im Arbeitsrecht gefunden. Darum stelle ich hier im Forum eine Frage. Wenn ein Arbeitnehmer 9 bzw. 10 Tage und mehr ohne Unterbrechung arbeitet, hier Früh- und Spätdienst, darunter sind auch "kurze Wechsel" mit Ruhepausen von 10 Stunden, wieviele freie Tage muss der Arbeitgeber dann seinem Angestellten zugestehen. Ein Hinweis auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen wäre super. Dankeschön!!!
Arbeitseinsätze und Freizeit
Verfasst: 21.07.2011, 06:50
von Rob Hüser
Hallo Bobo,
was sagt der maßgebliche Tarifvertrag zu den beschriebenen Arbeitseinsätzen? Im Übrigen würde ich einmal das Arbeitszeitgesetz auswerten. Da steht eine Menge drin, was hilfreich sein kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Man kann und darf auch die Arbeitnehmervertretung mit der Angelegenheit befassen. Gibt es einen Dienstplan?
Gruß Rob
Arbeitstage und Freizeit
Verfasst: 21.07.2011, 16:15
von Bobo56
Hallo Rob und danke für die Antwort. Leider gibt es keine Tarifverträge und keine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen. Das wurde und wird seit Jahren verhindert. Die Dienstpläne werden hier immer für zwei Monate im Voraus erstellt. Und da zu wenig Personal im Bestand ist, werden die Dienstpläne fast jeden Tag neu bearbeitet und erstellt. Die freien Tage werden ersatzlos gestrichen und so hat vor einigen Wochen eine Kollegin 20 Tage ohne Pause arbeiten müssen. Wurde so angewiesen. Darum meine Frage, wieviele Ruhetage der AG nach 10 Arbeitstagen gewähren muss?
Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
Verfasst: 21.07.2011, 17:00
von Rob Hüser
Hallo Bobo,
ich denke, dass die beschriebene Einsatzsituation nicht in Ordnung geht, anders gesagt, rechtswidrig ist.
Es gibt doch einen Arbeitsvertrag, der die wöchentliche Arbeitszeit festlegt, sagen wir einmal 40 Stunden. Dann ergeben sich die weiteren Planungen mit Hilfe des Arbeitszeitgesetzes. Höchstarbeitszeit pro Tage, Sonntags- und Feiertagsruhe (mit Ausnahmen). .... usw.
Werden solche Regeln nicht eingehalten und im übrigen der Dienstplan ständig über den Haufen geworfen, dann ist das auch gesundheitsschädlich und muss anhand des Arbeitsschutzgesetzes beurteilt werden. Nach § 17 dieses Gesetzes kann das zuständige Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet werden. Es wird sich die Arbeitszeitnachweise (§ 16 AZG) ansehen und dann aufsichtsrechtliche Folgerungen ziehen. Vielleicht kann man den Arbeitgeber einmal auf solche Möglichkeiten (in aller Vorsicht) aufmerksam machen.
Gruß Rob
Siehe auch die umfängliche Literaturliste zum Arbeitsrecht in
Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches - Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
Zitat aus:
http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Arbeitstage und Freizeit
Verfasst: 21.07.2011, 17:30
von Bobo56
Da habe ich schon mal nachgesehen. Das Grundproblem ist heir mehr die dogmatische Führung des Heimes durch die HL und PDL. Die WBL-Posten sind ebenfalls mit Freundinnen bzw. Verwandten der Leitung besetzt worden. Da kommt man einfach nicht gegen an. Letztlich stehst du immer alleine da. Siehe auch den Fall Brigitte Heinisch. Sie hat zwar jetzt in Brüssel gewonnen, in deutschland hat sie aber verloren.