Anonyme Arbeitgeberbewertung online
Verfasst: 02.07.2011, 06:33
Ein interessanter Bericht, der aufzeigt, dass sich ArbeitnehmerInnen zurückhalten sollten, wenn es um öffentlich zugängliche Informationen über den Arbeitgeber geht.
Anonyme Arbeitgeberbewertung online: Über Risiken + Nebenwirkungen informiert der Arbeitsrichter
Notenvergeben im Internet hat Konjunktur: Nach der Benotung von Lehrern durch Schüler, können jetzt auch Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auf Internetportalen wie kununu.com, jobvote.com oder meinchef.de anonym bewerten. Doch Vorsicht ist geboten, ungebremstes Austoben kann auch hier Konsequenzen haben.
...
Zwar kann sich der Arbeitgeber gegen die Vergabe schlechter Noten oder die Äußerung sachlicher Kritik nicht wehren. Anderes gilt für Schmähkritik, Verleumdungen, üble Nachreden, unwahre Behauptungen und die Preisgabe von Firmengeheimnissen. Hier kann er Strafanzeige stellen und auf Widerruf und Unterlassung klagen.
...
Schon begründeter Verdacht einer Straftat kann für Kündigung reichen
...
.... Hier kann man weiter lesen
http://community.haufe.de/d?uwvu0o0feyq ... itsrichter
Der Bericht ergänzt m.E. das Buch von Werner Schell "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15865
Denn dort ja auch das Thema anonymes Informieren angesprochen.
Anonyme Arbeitgeberbewertung online: Über Risiken + Nebenwirkungen informiert der Arbeitsrichter
Notenvergeben im Internet hat Konjunktur: Nach der Benotung von Lehrern durch Schüler, können jetzt auch Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auf Internetportalen wie kununu.com, jobvote.com oder meinchef.de anonym bewerten. Doch Vorsicht ist geboten, ungebremstes Austoben kann auch hier Konsequenzen haben.
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Zwar kann sich der Arbeitgeber gegen die Vergabe schlechter Noten oder die Äußerung sachlicher Kritik nicht wehren. Anderes gilt für Schmähkritik, Verleumdungen, üble Nachreden, unwahre Behauptungen und die Preisgabe von Firmengeheimnissen. Hier kann er Strafanzeige stellen und auf Widerruf und Unterlassung klagen.
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Schon begründeter Verdacht einer Straftat kann für Kündigung reichen
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.... Hier kann man weiter lesen
http://community.haufe.de/d?uwvu0o0feyq ... itsrichter
Der Bericht ergänzt m.E. das Buch von Werner Schell "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15865
Denn dort ja auch das Thema anonymes Informieren angesprochen.