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Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

Verfasst: 11.02.2011, 09:41
von Presse
Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

DÜSSELDORF (reh). Will eine Arbeitnehmerin im dritten Lebensjahr ihres Kindes auch noch das dritte Elternzeitjahr in Anspruch nehmen, bedarf dies nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Selbst dann nicht, wenn zwischendurch eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen war. .....
Az.: 4 Ca 4023/10 .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=640 ... echt&n=895

Weitere Informationen unter
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Elte ... 23-10.html