Mobbing? Wie zur Wehr setzen?
Verfasst: 29.12.2010, 20:11
Mobbing? Wie zur Wehr setzen?
Wenn eine Altenpflegefachkraft den Verdacht hat, dass sie gemobbt wird. Sie möchte sich von ihrer Gewerkschaft beraten lassen und hätte gute Lust, ihre PDL wegen übler Nachrede anzuzeigen.
Wir würden hier im Vorfeld gerne wissen, ob man ihr das raten könnte, wobei dann die Geschichte mit zerstörtem Vertrauensverhältnis zum Tragen kommt.
Sie ist grundsätzlich bereit, um ihr Recht zu kämpfen, was also kann sie tun, ohne dass sie sich selbst auf die Schaufel stellt?
Ganz kurz zum Sachverhalt:
Ein Bewohner sollte laut PDL zu bestimmten Uhrzeiten während der Nacht ein Schmerzmedikament erhalten. Die erste Dosis erhielt er zeitgemäss, sagte dabei, dass er für die Dosis in der Nacht (1:00h) nicht geweckt werden wollte. Die Nachtwache hat noch drei Mal in der Nacht nach ihm gesehen, er schlief jeweils fest. Die Nachtwache hat alles so dokumentiert.
Nun geschah am Tag darauf folgendes:
Der Bewohner wurde von der Frühdienst Kollegin angezogen angetroffen, von dieser in die Beschäftigungstherapie gebracht. Dort entdeckte man am Arm des Mannes eine blutige Verletzung, er habe sich selbst verbunden. Die PDL machte daraus einen Suizidversuch des Bewohners, die Nachtwache und noch eine andere Kollegin wurden von der PDL beschuldigt, den Mann in einen Suizidversuch getrieben zu haben, weil er in der Nacht nicht die von der PDL (!) verordnete Schmerzmedikation erhalten hat.
Die Nachtwache fühlt sich zu Unrecht verdächtigt und möchte sich dagegen wehren.
Was kann sie tun?
Danke und Gruss
Hasi
Wenn eine Altenpflegefachkraft den Verdacht hat, dass sie gemobbt wird. Sie möchte sich von ihrer Gewerkschaft beraten lassen und hätte gute Lust, ihre PDL wegen übler Nachrede anzuzeigen.
Wir würden hier im Vorfeld gerne wissen, ob man ihr das raten könnte, wobei dann die Geschichte mit zerstörtem Vertrauensverhältnis zum Tragen kommt.
Sie ist grundsätzlich bereit, um ihr Recht zu kämpfen, was also kann sie tun, ohne dass sie sich selbst auf die Schaufel stellt?
Ganz kurz zum Sachverhalt:
Ein Bewohner sollte laut PDL zu bestimmten Uhrzeiten während der Nacht ein Schmerzmedikament erhalten. Die erste Dosis erhielt er zeitgemäss, sagte dabei, dass er für die Dosis in der Nacht (1:00h) nicht geweckt werden wollte. Die Nachtwache hat noch drei Mal in der Nacht nach ihm gesehen, er schlief jeweils fest. Die Nachtwache hat alles so dokumentiert.
Nun geschah am Tag darauf folgendes:
Der Bewohner wurde von der Frühdienst Kollegin angezogen angetroffen, von dieser in die Beschäftigungstherapie gebracht. Dort entdeckte man am Arm des Mannes eine blutige Verletzung, er habe sich selbst verbunden. Die PDL machte daraus einen Suizidversuch des Bewohners, die Nachtwache und noch eine andere Kollegin wurden von der PDL beschuldigt, den Mann in einen Suizidversuch getrieben zu haben, weil er in der Nacht nicht die von der PDL (!) verordnete Schmerzmedikation erhalten hat.
Die Nachtwache fühlt sich zu Unrecht verdächtigt und möchte sich dagegen wehren.
Was kann sie tun?
Danke und Gruss
Hasi