Krankenschein entschuldigt nicht zwingend vom Termin
Verfasst: 10.11.2010, 07:47
Krankenschein entschuldigt nicht zwingend vom Hartz-IV-Termin
Kassel – Ein Krankenschein entschuldigt nicht automatisch von einem Termin bei der Hartz-IV-Behörde. Sie kann gegebenenfalls auch eine Bescheinigung verlangen, dass der Arbeitslose keine Behördentermine wahrnehmen kann, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Bei Verstößen darf die Behörde Sanktionen aber nur in einzelnen Stufen verhängen. (Az: B 4 AS 27/10)..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... Termin.htm
Kassel – Ein Krankenschein entschuldigt nicht automatisch von einem Termin bei der Hartz-IV-Behörde. Sie kann gegebenenfalls auch eine Bescheinigung verlangen, dass der Arbeitslose keine Behördentermine wahrnehmen kann, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Bei Verstößen darf die Behörde Sanktionen aber nur in einzelnen Stufen verhängen. (Az: B 4 AS 27/10)..... (mehr)
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