DER FALL SARRAZIN – MEINUNGSFREIHEIT IM ARBEITSVERHÄLTNIS
Die Diskussion um die Konsequenzen der aktuellen Äußerungen von Thilo Sarrazin befasste
sich auch mit der Frage, ob ein Bundesbankvorstand sich in dieser Weise öffentlich äußern
darf oder ob sein Amt dies verbietet. Durch Sarrazins Rücktritt wurde dies nicht mehr
geklärt. Die grundsätzliche Frage, welche Grenzen der Meinungsfreiheit im
Arbeitsverhältnis gesetzt sind und wie Arbeitgeber reagieren können, lesen Sie in unserem
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Quelle: Pressemitteilung vom 16.09.2010
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SARRAZIN – MEINUNGSFREIHEIT IM ARBEITSVERHÄLTNIS
Moderator: WernerSchell