Gericht befasst sich mit Kündigung wegen Stromkosten von 1,8 Cent
01.09.2010, 16:04 Uhr | DDP
Hamm/Neuenkirchen (ddp-nrw). Das Landesarbeitsgericht Hamm muss sich am Donnerstag, 2. September 2010, mit einer Kündigung wegen eines Bagatelldelikts befassen. Wie das Gericht mitteilte, geht es um die Klage eines 41 Jahre alten Mannes, der einen Elektroroller bei seinem Arbeitgeber in Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) für eineinhalb Stunden hatte aufladen lassen. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent. .... (mehr)
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Kündigung wegen Stromkosten von 1,8 Cent
Moderator: WernerSchell