SCHLECHTLEISTUNG KANN KÜNDIGUNGSGRUND SEIN

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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SCHLECHTLEISTUNG KANN KÜNDIGUNGSGRUND SEIN

Beitrag von Presse » 18.08.2010, 11:52

SCHLECHTLEISTUNG KANN KÜNDIGUNGSGRUND SEIN

Wenn wiederholt Geld in der Kasse fehlt, ist eine Kündigung möglich. Kündigungsgrund muss
dann nicht immer der Vorwurf eines Vermögensdelikts sein, sondern auch eine
Schlechtleistung des Mitarbeiters. Damit eine Kündigung aufgrund einer schlechten
Leistung rechtmäßig ist, muss der Arbeitgeber einige Voraussetzungen beachten.
Informieren Sie sich über das Thema in unserem aktuellen Beitrag.

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http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... d=00511427

Quelle: Pressemitteilung vom 18.08.2010
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