Zur Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers(hier: Beauftragung einer leitenden Röntgenfachkraft mit der Reinigung und Aufarbeitung von endoskopischen Geräten während des Bereitschaftsdienstes
LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.10 (Az. 11 Sa 70/09)
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin verpflichtet ist, während ihrer Bereitschaftsdienstzeiten für die Röntgenabteilung anweisungsgemäß endoskopische Geräte aufzuarbeiten und zu reinigen.
Mehr zu dieser Entscheidung unter dem nachfolgenden Link
>>> http://www.iqb-info.de/LAG_BW_Direktionsrecht_2010.pdf
Zur Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers
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