Einspringen / Erreichbarkeit in der Freizeit ?
Moderator: WernerSchell
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
Einspringen / Erreichbarkeit in der Freizeit ?
hallo, habe noch ein paar wichtige fragen: muss ich für meinen arbeitgeber ständig erreichbar sein? es handelt sich nicht um rufbereitschaft sondern um normale freizeit oder urlaub. es gab in letzter zeit ärger weil kollegen nicht erreichbar waren oder ihre mailbox nicht abgehört haben und sollte bis zur abmahnung gehen. ist es erlaubt, dass dienstpläne ständig geändert werden/ wie oft muss sich der arbeitnehmer informieren ob sich pläne geändert haben? dürfen urlaubstage mit weniger stunden berechnet werden als meine reguläre schicht? das problem ist, man kommt aus dem urlaub und hat automatisch 30 stunden abgebaut, obwohl urlaub abgezogen wurde, nun muss man wieder mehr arbeiten um die stunden wieder auszugleichen. ( was hat urlaub dann für einen sinn, wenn man danach mehr arbeiten muss? ) wie lange darf man überstunden vor sich herschieben ohne möglichkeit der auszahlung /des freizeitausgleiches? darf der arbeitgeber nach abbummeln von überstunden gleich wieder geplant überstunden aufbauen lassen um einen kollegen abbauen zu lassen und dies immer im wechsel?
vielen dank für eure infos, wäre mir sehr wichtig!
vielen dank für eure infos, wäre mir sehr wichtig!
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Freizeit des Arbeitnehmers
Hallo,
ArbeitnehmerInnen stehen in der Freizeit dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Siehe dazu u.a. unter
Erreichbarkeit während der Freizeit erzwingbar?
viewtopic.php?t=9019&highlight=dienstpl%E4ne
Dienstpläne dürfen nicht beliebig geändert werden. Sie sind zeitgerecht im Voraus zu erstellen und müssen dann grundsätzlich eine verlässliche Planungsbasis darstellen. Nur ausnahmsweise können kurzfristige Änderungen als vertretbar angesehen werden.
Beiträge dazu auch im Forum, z.B. unter:
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstpl%E4ne
viewtopic.php?t=13520&highlight=dienstpl%E4ne
viewtopic.php?t=9995&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=8454&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=5887&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=6002&highlight=dienstplan
Gruß
Herbert Kunst
ArbeitnehmerInnen stehen in der Freizeit dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Siehe dazu u.a. unter
Erreichbarkeit während der Freizeit erzwingbar?
viewtopic.php?t=9019&highlight=dienstpl%E4ne
Dienstpläne dürfen nicht beliebig geändert werden. Sie sind zeitgerecht im Voraus zu erstellen und müssen dann grundsätzlich eine verlässliche Planungsbasis darstellen. Nur ausnahmsweise können kurzfristige Änderungen als vertretbar angesehen werden.
Beiträge dazu auch im Forum, z.B. unter:
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstpl%E4ne
viewtopic.php?t=13520&highlight=dienstpl%E4ne
viewtopic.php?t=9995&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=8454&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=5887&highlight=dienstplan
viewtopic.php?t=6002&highlight=dienstplan
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
-
- Full Member
- Beiträge: 192
- Registriert: 25.11.2005, 15:01
Freizeit geht den Arbeitgeber im Allgemeinen nichts an
Hallo nightnurse,
ich denke, dass die Arbeitnehmervertretung ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen sollte. Da laufen bei Euch einige Dinge, die so nicht in Ordnung sind. Der Arbeitgeber verfügt nicht über die Freizeit. Der Dienstvertrag bindet die Beschäftigten nur um Rahmen der abgesprochenen Dienstzeit.
MfG Rita
ich denke, dass die Arbeitnehmervertretung ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen sollte. Da laufen bei Euch einige Dinge, die so nicht in Ordnung sind. Der Arbeitgeber verfügt nicht über die Freizeit. Der Dienstvertrag bindet die Beschäftigten nur um Rahmen der abgesprochenen Dienstzeit.
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!
-
- Newbie
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.05.2009, 17:42
Ich glaube, dass diese Situation meistens daraus wächst, dass auch der PDL überfordert ist, weil der Anzahl an kranke Mitarbeiter zu hoch ist und, da Pflegekräfte Mangelware sind, auch die Leihfirmen nicht helfen können. Die Frage, die so gut wie nie beantwortet wird, ist wie man auf beide Seiten, wenn man plötzlich in so eine Situation steht (neue Anstellung), reagieren kann.
Es gibt z.B. unzählige nette Altenheime, die gemütlich sind und eine herzliche Atmosphäre haben, doch das Personal ist durchschnittlich 46 Jahre alt und schon zwanzig Jahre im Dienst. Es gibt so gut wie keine Fluktuation, alle arbeiten gerne in dem Heime, aber es gibt viel zu viele Krankenscheine.
Arbeitsrecht auf der eine Seite, aber wer versorgt den alten Menschen, wenn man niemand hat? Für gewöhnlich kommen antworten, die von "zusehen" sprechen - doch das ist keine Antwort. Denn, die "gesunde" Mitarbeiter (und die Bewohner) haben dann das Nachsehen - wo ist das Arbeitsrecht für sie?
Es gibt z.B. unzählige nette Altenheime, die gemütlich sind und eine herzliche Atmosphäre haben, doch das Personal ist durchschnittlich 46 Jahre alt und schon zwanzig Jahre im Dienst. Es gibt so gut wie keine Fluktuation, alle arbeiten gerne in dem Heime, aber es gibt viel zu viele Krankenscheine.
Arbeitsrecht auf der eine Seite, aber wer versorgt den alten Menschen, wenn man niemand hat? Für gewöhnlich kommen antworten, die von "zusehen" sprechen - doch das ist keine Antwort. Denn, die "gesunde" Mitarbeiter (und die Bewohner) haben dann das Nachsehen - wo ist das Arbeitsrecht für sie?
Eine Theorie ist eine Vermutung mit Hochschulbildung
Jimmy Carter
Jimmy Carter
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
...
hallo care manager,
das ist nichtmal das problem in unserem haus. laut stellenschlüssel sind wir überbesetzt. man muss aber dazu sagen, dass viele leute nicht richtig eingestuft sind besonders kurzzeitpflegen gehen in die berechnung nicht ein und brauchen sehr viel zeit und pflege. wir haben einen bereich für psych kranke, der kaum pflegestufen hat aber auch volles personal benötigt, welches von den anderen stationen kompensiert werden muss. diese mitarbeiter werden dann auf die anderen wohnbereiche mit angerechnet, da pflegestufe 0 keine punkte im stellenschlüssel bringt! darum müssen die restlichen stationen mit pflegestufen 2-3 mit weniger personal auskommen. der dienstplan, der anfangs des monats ausgehängt wird, kann gar nicht funktionieren, die mitarbeiter, die im haus beschäftigt werden, müssten normal auf die pflegestationen, haben aber eine extra station mit pflegestufe 0-1 voll mit abzudecken. und die arbeit dort ist nicht einfach, kann auch nicht nebenbei gemacht werden, da psych kranke menschen teilweise anspruchsvoller sind als pflegefälle.
nun tritt folgendes ein, der dienstplan hängt zwar aus, aber es wird alle 2-5 tage etwas geändert, weil eine bestimmte schichtstärke vorhanden sein muss, leute werden aus ihrem frei geholt oder dienste verschieben sich komplett. wird dann jemand krank oder jemand ist im urlaub können dienste nichtmehr abgedeckt werden und es kommt vermehrt zu überstunden. spricht man den ag darauf an, sagt er der stellenschlüssel ist erfüllt! hat er ja auch recht, aber dass eine station komplett mit personal abgedeckt werden muss, dass normal auf die pflegestationen berechnet ist, sieht er nicht!
das ist nichtmal das problem in unserem haus. laut stellenschlüssel sind wir überbesetzt. man muss aber dazu sagen, dass viele leute nicht richtig eingestuft sind besonders kurzzeitpflegen gehen in die berechnung nicht ein und brauchen sehr viel zeit und pflege. wir haben einen bereich für psych kranke, der kaum pflegestufen hat aber auch volles personal benötigt, welches von den anderen stationen kompensiert werden muss. diese mitarbeiter werden dann auf die anderen wohnbereiche mit angerechnet, da pflegestufe 0 keine punkte im stellenschlüssel bringt! darum müssen die restlichen stationen mit pflegestufen 2-3 mit weniger personal auskommen. der dienstplan, der anfangs des monats ausgehängt wird, kann gar nicht funktionieren, die mitarbeiter, die im haus beschäftigt werden, müssten normal auf die pflegestationen, haben aber eine extra station mit pflegestufe 0-1 voll mit abzudecken. und die arbeit dort ist nicht einfach, kann auch nicht nebenbei gemacht werden, da psych kranke menschen teilweise anspruchsvoller sind als pflegefälle.
nun tritt folgendes ein, der dienstplan hängt zwar aus, aber es wird alle 2-5 tage etwas geändert, weil eine bestimmte schichtstärke vorhanden sein muss, leute werden aus ihrem frei geholt oder dienste verschieben sich komplett. wird dann jemand krank oder jemand ist im urlaub können dienste nichtmehr abgedeckt werden und es kommt vermehrt zu überstunden. spricht man den ag darauf an, sagt er der stellenschlüssel ist erfüllt! hat er ja auch recht, aber dass eine station komplett mit personal abgedeckt werden muss, dass normal auf die pflegestationen berechnet ist, sieht er nicht!
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
...
nun wird es so gehandhabt, dass man das wenige personal das man hat, mehr als die sollarbeitszeit einplant. dafür gibt es heutzutage zeitkonten die eine bestimmte anzahl von überstunden angibt, die ein arbeitnehmer außer seiner sollarbeitszeit arbeiten MUSS, wenn es der chef wünscht. vielen stinkt es dann nach einer weile und sie kündigen, da es weder zuschläge noch besserung gibt. diese mitarbeiter ersetzt man dann mit teilzeitkräften, welche man dann fast vollzeit einplant, dank des mehrarbeitszeitkontos. da schon mit überstunden kalkuliert werden muss um die normalen dienstpläne aufrecht zu erhalten, bricht dann natürlich die katastrophe aus, wenn urlaub oder krank dazwischen kommt.
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
...
macht man dann das theater jahrelang mit und springt immerzu ein und baut überstunden im dreistelligen bereich auf und kann seinen urlaub nicht nehmen, kommt man an einen punkt wo man einfach am ende ist und nicht mehr kann. es fällt dann selbst schwer die normalen sollstunden durchzustehen. hat man dann mal frei und wird ständig angerufen und aus dem frei geholt kommt man selbst als gutmütiger mensch an einen punkt, wo man sagt, ich muss die notbremse ziehen bevor ich selbst krank werde. geht man dann nichtmehr ans telefon, wenn man frei/urlaub hat, gilt man dann als unkollegial.
-
- Sr. Member
- Beiträge: 434
- Registriert: 18.05.2007, 10:32
Rettungsschirm für die Pflege - schnellstens
Guten Morgen !
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar. Freizeit steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Dienstpläne dürfen nur ausnahmsweise kurzfristig geändert werden. Überstunden sind auszugleichen oder zu vergüten.
Es ist Aufgabe der Heimträger, für ausreichend qualifiziertes Personal zu sorgen. Wenn dieses Personal nicht auf dem "Markt" verfügbar ist, dann müssen die Heimträger oder ihre Verbände auch gegenüber der Politik deutlich "trommeln" und nicht in Berlin oder in sonstigen Regierungszentralen auf Schmuskurs gehen. Auch Pflegekräfte müssen deutlicher den Pflegenotstand herausstellen, durch Gewerkschaften und Verbände.
Übrigens: Es wird in einigen Jahren alles viel schlimmer (siehe demografische Entwicklung).
Wir brauchen beizeiten einen Rettungsschirm für die Pflege.
LG
Sabrina
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar. Freizeit steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Dienstpläne dürfen nur ausnahmsweise kurzfristig geändert werden. Überstunden sind auszugleichen oder zu vergüten.
Es ist Aufgabe der Heimträger, für ausreichend qualifiziertes Personal zu sorgen. Wenn dieses Personal nicht auf dem "Markt" verfügbar ist, dann müssen die Heimträger oder ihre Verbände auch gegenüber der Politik deutlich "trommeln" und nicht in Berlin oder in sonstigen Regierungszentralen auf Schmuskurs gehen. Auch Pflegekräfte müssen deutlicher den Pflegenotstand herausstellen, durch Gewerkschaften und Verbände.
Übrigens: Es wird in einigen Jahren alles viel schlimmer (siehe demografische Entwicklung).
Wir brauchen beizeiten einen Rettungsschirm für die Pflege.
LG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
...
hallo sabrina,
das schlimme ist viele AN merken es nichtmal, dass ihr arbeitgeber sie ausnutzt! ich hatte erst heute morgen wieder eine diskussion mit einer jungen kollegin, die nicht verstehen konnte, dass ich gesagt habe, dass ich es nicht mehr einsehe aus dem frei/urlaub geholt zu werden und dass ich in zukunft nichtmehr erreichbar bin.
viele mitarbeiter sind dann nicht wütend auf den chef, sondern auf mitarbeiter, die krank werden ( bei der situation kein wunder! ) oder leute, die nach einer weile nicht mehr einspringen / nicht mehr erreichbar sind. ich habe versucht zu erklären, dass der AG verpflichtet ist, genügend personal bereitzustellen um den regulären dienstplan abzudecken. einige meiner kollegen verstehen das nicht!sie arbeiten schon auf dem zahnfleich und sind wütend aber suchen die schuld bei den mitarbeitern die ihre sollzeit + geplante mehrarbeitzeit arbeiten und dann den telefonstecker ziehen.
das schlimme ist viele AN merken es nichtmal, dass ihr arbeitgeber sie ausnutzt! ich hatte erst heute morgen wieder eine diskussion mit einer jungen kollegin, die nicht verstehen konnte, dass ich gesagt habe, dass ich es nicht mehr einsehe aus dem frei/urlaub geholt zu werden und dass ich in zukunft nichtmehr erreichbar bin.
viele mitarbeiter sind dann nicht wütend auf den chef, sondern auf mitarbeiter, die krank werden ( bei der situation kein wunder! ) oder leute, die nach einer weile nicht mehr einspringen / nicht mehr erreichbar sind. ich habe versucht zu erklären, dass der AG verpflichtet ist, genügend personal bereitzustellen um den regulären dienstplan abzudecken. einige meiner kollegen verstehen das nicht!sie arbeiten schon auf dem zahnfleich und sind wütend aber suchen die schuld bei den mitarbeitern die ihre sollzeit + geplante mehrarbeitzeit arbeiten und dann den telefonstecker ziehen.
Zuletzt geändert von nightnurse am 17.07.2010, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Newbie
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.05.2009, 17:42
Hallo Sabrina,
LG
CM
Natürlich ist das richtig, nur, bis wir ein Rettungsschirm haben, wer trägt diesen Grundlagen? Das Recht macht der Gesetzgeber, dann muss der Gesetzgeber auch etwas dafür tun, damit alle Rechte erfüllt werden können. Mit Rechten kommen auch Pflichten, sonst bricht alles unter das Gewicht der Rechthaber zusammen.Die arbeitsrechtlichen Grundlagen sind eigentlich klar. Freizeit steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung.
LG
CM
Eine Theorie ist eine Vermutung mit Hochschulbildung
Jimmy Carter
Jimmy Carter
-
- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Freizeit ist keine Dienstzeit
Ich denke, dass sich die MitarbeiterInnen in der Pflege ihrer Rechte und Pflichten in ausgewogener Art und Weise bewusst sein sollten. Klar, dass sie die erlernten pflegerischen Fähigkeiten im Rahmen ihrer vertraglichen Dienstpflicht zur Verfügung stellen. Ausnahmesweise kann auch darüber hinaus gearbeitet werden, unumgängliche Mehrarbeit, gelegentliches Einspringen aus dem Frei.
Grundsätzlich muss aber gewährleistet werden, dass die vereinbarte Dienstzeit die Basis zu sein hat und darüber hinaus die außerdienstliche Zone (= Freizeitbereich) dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht. Der Arbeitsvertrag greift insoweit nicht. Dies grundsätzlich ist achten, ist auch Teil der Fürsorgepflicht.
G.Sch.
Grundsätzlich muss aber gewährleistet werden, dass die vereinbarte Dienstzeit die Basis zu sein hat und darüber hinaus die außerdienstliche Zone (= Freizeitbereich) dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht. Der Arbeitsvertrag greift insoweit nicht. Dies grundsätzlich ist achten, ist auch Teil der Fürsorgepflicht.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
-
- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 11.07.2010, 16:44
...
so sehe ich das auch, man kann mal einspringen, wenn es eng wird, durch ausfall von mitarbeitern, aber wenn es zur regel wird und man nur noch einspringt sollte man die notbremse ziehen.