Pflege eines Angehörigen - Einnahmen nicht steuerpflichtig
Verfasst: 30.11.2010, 08:51
Pflege eines Angehörigen - Einnahmen nicht steuerpflichtig
Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Sie erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften i. S. des § 2 EStG.
BFH-Urteil vom 14.9.1999 (IX R 88/95) BStBl. 1999 II S. 776
Weitere Informationen unter
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990776.HTM
Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Sie erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften i. S. des § 2 EStG.
BFH-Urteil vom 14.9.1999 (IX R 88/95) BStBl. 1999 II S. 776
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http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990776.HTM