Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 06.07.2010
Eilt sehr!
An die
Bundesregierung - Bundesgesundheitsministerium / Bundesfinanzministerium / Bundesseniorenministerium
Fraktionen im Deutschen Bundestag
...
>>> Aus Gründen der Vereinfachung und Kostenersparnis führen wir Schriftwechsel vornehmlich per E-Mail. Wir bitten um Verständnis! <<<
Betr.: >> Ehrenämter bei Caritas & Co: Tarnung von Billigjobs <<
PANORAMA, NDR, berichtete am 01.07.2010 zum o.a. Thema und informierte eindrucksvoll über klare Missbräuche, die die Pflege erneut in Verruf bringen (können):
Viele Wohlfahrtsverbände nutzen eine steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten offenbar dazu, reguläre Mitarbeiter teilweise abgabenfrei zu bezahlen. Schon drei solche Arbeitsverhältnisse reichen aus, um eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle zu ersetzen.
[mehr]
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... as100.html
Nach den im o.a. Bericht vorgestellten Informationen, die durch einen Trägerverantwortlichen Bestätigung fanden, werden u.a. in den stationären Pflegeeinrichtungen (offensichtlich zunehmend) MitarbeiterInnen (wohl eher unqualifiziert) mit geringstem Entgelt (400-Euro-Job) beschäftigt, denen zusätzlich eine geringe Zusatzvergütung angeboten wird, die dann rechtlich als Aufwandsentschädigung verkauft wird, mit dem Ergebnis, dass nur in geringstem Umfang Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden. Dienstleistungen werden aber wie bei regulärer Anstellung abverlangt.
Was ist zu tun?
Wenn es zutreffen sollte, dass diese Praktiken, die offensichtlich weit verbreitet sind, rechtlich zulässig sind, muss umgehend eine Gesetzeskorrektur her. Insoweit sollten dann schnellstmöglich alle gesetzgeberischen Initiativen ergriffen werden. Der Bund ist gefordert!
Wenn aber das geschilderte Verfahren - Geringentlohnung plus steuerfreie Aufwandsentschädigung(en) - tatsächlich, wie hier angenommen wird, rechtswidrig und damit missbräuchlich ist, muss ebenfalls schnell auf Abhilfe gedrungen werden. In diesem Falle sollten m.E. vom Bund aus umgehend die zuständigen Landesministerien (für Finanzen und Soziales) informiert werden, damit die zuständigen Behörden (Finanzämter und Heimaufsichten) eingreifen können. Zumindest wären Runderlasse / Rundverfügungen fällig, die auf die Unzulässigkeit des Verfahrens hinweisen. Das alles kann m.E. ganz schnell geschehen.
Wenn Ihnen die Vergütungstricks weiter verdeutlicht werden sollen, können Sie sich einmal anhand des PANORAMA-Berichtes im Netz informieren:
http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama494.html Ich denke aber, dass Ihnen die Redaktion von PANORAMA auf Anfrage auch gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen wird.
Bitte teilen Sie mir doch mit, wie Sie weiter verfahren wollen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht in der Art und Weise, wie hier Billigpflege angeboten wird, eine den Sorgfaltsgeboten zuwider laufende Pflege der betroffenen pflegebedürftigen Menschen und zudem eine Gefährdung regulärer Arbeitsplätze der Fachpflegekräfte. Das alles hat dann mit Wertschätzung und Anerkennung nichts mehr zu tun. Dies werden wir so nicht durchgehen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Dozent für Pflegerecht
http://www.wernerschell.de