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Muss Wegezeit gutgeschrieben werden?

Verfasst: 18.06.2010, 13:27
von Hasilein
Hallo,

wenn ein AG seine Mitarbeiter bsp. verpflichtend zu einer Kurzfortbildung von 1,5h einberuft, muss er diesen die Wegezeit vergüten?

Gibt es eine Vorschrift, dass es eine Mindestzeitbeschäftigung gibt?

Die MA haben teilweise Anfahrten von bis zu einer Stunde und ärgern sich verständlich wenn sie wegen 1,5h antreten müssen.

Wie ist der Arbeitsweg zu definieren? Von Haustür zu Haustür oder reine Fahrzeit (mit Auto oder ÖNV)? Wie ist es mit Fussgängern?

Danke
Hasi

Dienstplan ist maßgeblich

Verfasst: 18.06.2010, 13:47
von Rob Hüser
Hallo Hasilein,
normalerweise wird die Arbeitszeit im Dienstplan näher ausführt. Dann müssen die Arbeitnehmer auf eigene Kosten anreisen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn allerdings - fasst schikanös - kurzfristige Dienstveranstaltungen festgelegt werden, muss man wohl protestieren. Die Arbeitnehmervertretung ist gefragt.
MfG Rob

Verfasst: 19.06.2010, 13:41
von Hasilein
Hallo!
Kann ich das so verstehen, dass, wenn diese Fortbildungen im Dienstplan als festgesetzt geplant sind, die Mitarbeiter ohne Wegzeit anreisen müssen und wenn diese Fortbildungen nur so als Ankündigung am schwarzen Brett hängen, also nicht geplant, muss Wegzeit berechnet werden?
Gruss
Hasi