Teilzeitbeschäftigte müssen Bereitschaft machen?
Verfasst: 18.06.2010, 13:12
Hallo,
der AG einer Pflegeeinrichtung möchte kurzfristige Dienstplanausfälle der Dauernachtwachen mit einem Bereitschaftsdienst in den Griff bekommen. Dazu sollen die examinierten Mitarbeiter der Nachtwache jeweils eine Woche im Monat sich "bereithalten", dass sie im Frei angerufen werden könnten, um gegebenenfalls einzuspringen oder man würde eine Liste der in Frage kommenden Mitarbeiter erstellen und immer der obenstehende müsste einspringen und käme dann ans Ende der Liste. Das nächste Mal käme dann der nächste Listenoberste an, usw.....
Dazu muss man sagen, dass die Mitarbeiter auch so schon viel einspringen und dieses Ansinnen als Erpressung und Zwang ansehen.
Die Leitung ist der Meinung, die Nachtwachen müssten gegenseitig einstehen, dass die Besetzung gewährleistet werden kann.
Obwohl selbst wenn alle Dauernachtwächter da sind, keiner im Urlaub oder krank ist, der Dienstplan nicht vollständig von den Dauernachtwachen bedient werden kann. Es kommen immer und regelmässig Aushilfen rein.
Die Nachtwachen haben sind alles Teilzeitbeschäftigte mit 20 bzw. 30 Wochenstunden.
Die Frage ist nun, kann der Arbeitgeber diese Kollegen zum Bereitschaftsdienst verdonnern?
Wobei nicht näher erklärt wurde, wie dieser Bereitschaftsdienst ablaufen soll und das Problem besteht, dass Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen und nachts gar nicht erscheinen könnten, wobei sich die Hauptlast auf die Autofahrer abwälzen würde.
Wenn nicht, wie können sie sich dagegen verwehren?
Vielen Dank!
Hasi
der AG einer Pflegeeinrichtung möchte kurzfristige Dienstplanausfälle der Dauernachtwachen mit einem Bereitschaftsdienst in den Griff bekommen. Dazu sollen die examinierten Mitarbeiter der Nachtwache jeweils eine Woche im Monat sich "bereithalten", dass sie im Frei angerufen werden könnten, um gegebenenfalls einzuspringen oder man würde eine Liste der in Frage kommenden Mitarbeiter erstellen und immer der obenstehende müsste einspringen und käme dann ans Ende der Liste. Das nächste Mal käme dann der nächste Listenoberste an, usw.....
Dazu muss man sagen, dass die Mitarbeiter auch so schon viel einspringen und dieses Ansinnen als Erpressung und Zwang ansehen.
Die Leitung ist der Meinung, die Nachtwachen müssten gegenseitig einstehen, dass die Besetzung gewährleistet werden kann.
Obwohl selbst wenn alle Dauernachtwächter da sind, keiner im Urlaub oder krank ist, der Dienstplan nicht vollständig von den Dauernachtwachen bedient werden kann. Es kommen immer und regelmässig Aushilfen rein.
Die Nachtwachen haben sind alles Teilzeitbeschäftigte mit 20 bzw. 30 Wochenstunden.
Die Frage ist nun, kann der Arbeitgeber diese Kollegen zum Bereitschaftsdienst verdonnern?
Wobei nicht näher erklärt wurde, wie dieser Bereitschaftsdienst ablaufen soll und das Problem besteht, dass Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen und nachts gar nicht erscheinen könnten, wobei sich die Hauptlast auf die Autofahrer abwälzen würde.
Wenn nicht, wie können sie sich dagegen verwehren?
Vielen Dank!
Hasi