Teilzeitbeschäftigte müssen Bereitschaft machen?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Hasilein
Full Member
Beiträge: 106
Registriert: 04.03.2009, 18:39
Wohnort: Stadt in Hessen

Teilzeitbeschäftigte müssen Bereitschaft machen?

Beitrag von Hasilein » 18.06.2010, 13:12

Hallo,
der AG einer Pflegeeinrichtung möchte kurzfristige Dienstplanausfälle der Dauernachtwachen mit einem Bereitschaftsdienst in den Griff bekommen. Dazu sollen die examinierten Mitarbeiter der Nachtwache jeweils eine Woche im Monat sich "bereithalten", dass sie im Frei angerufen werden könnten, um gegebenenfalls einzuspringen oder man würde eine Liste der in Frage kommenden Mitarbeiter erstellen und immer der obenstehende müsste einspringen und käme dann ans Ende der Liste. Das nächste Mal käme dann der nächste Listenoberste an, usw.....
Dazu muss man sagen, dass die Mitarbeiter auch so schon viel einspringen und dieses Ansinnen als Erpressung und Zwang ansehen.
Die Leitung ist der Meinung, die Nachtwachen müssten gegenseitig einstehen, dass die Besetzung gewährleistet werden kann.
Obwohl selbst wenn alle Dauernachtwächter da sind, keiner im Urlaub oder krank ist, der Dienstplan nicht vollständig von den Dauernachtwachen bedient werden kann. Es kommen immer und regelmässig Aushilfen rein.
Die Nachtwachen haben sind alles Teilzeitbeschäftigte mit 20 bzw. 30 Wochenstunden.
Die Frage ist nun, kann der Arbeitgeber diese Kollegen zum Bereitschaftsdienst verdonnern?
Wobei nicht näher erklärt wurde, wie dieser Bereitschaftsdienst ablaufen soll und das Problem besteht, dass Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen und nachts gar nicht erscheinen könnten, wobei sich die Hauptlast auf die Autofahrer abwälzen würde.
Wenn nicht, wie können sie sich dagegen verwehren?
Vielen Dank!
Hasi
Leben und leben lassen!

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Freizeit

Beitrag von Rob Hüser » 18.06.2010, 13:43

Hallo Haselein,
in der Fußballpause ein Kurzhinweis. Zur Freizeit siehe z.B. unter
viewtopic.php?t=9019&highlight=freizeit
Weitere Texte sind mit "suchen" auffindbar.
Ich fürchte, dass der hier in Rede stehende Arbeitgeber von Fürsorge für seine Beschäftigten nichts hält. Ist die Mitarbeitervertretung beteiligt? Die muss sich ggf. reinhängen und dem Arbeitgeber die "Grenzen" aufzeigen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Hasilein
Full Member
Beiträge: 106
Registriert: 04.03.2009, 18:39
Wohnort: Stadt in Hessen

Beitrag von Hasilein » 18.06.2010, 14:26

Oh, ich vergaß noch zu erwähnen, dass die Nachtwachenmitarbeiter aufgefordert worden sind, ein Konzept zu erarbeiten, wie dieser seltsame Bereitschaftsdienst ablaufen könnte! :shock:
Es befinden sich Mitarbeiter der Nachtwache in der Interessenvertretung des Hauses, diese lehnen diesen Bereitschaftsdienst ab.
Natürlich kollidiert das mit den anderen Vertretern, weil diese im Tagdienst sind und ebenfalls zum Einspringen verdonnert werden.
Die Geschäftsführung benutzt diesen Umstand bewusst, um die Interessenvertretung der Mitarbeiter zu spalten: "immer" müsst ihr für den Nachtdienst einspringen und stiehlt sich so aus der eigenen Verantwortung.
Die Mitarbeiter sind inzwischen total sauer und desillusioniert und sagen sich, wir arbeiten planmässig schon freiwillig mehr Nächte und wenn dann Dienste nicht besetzt werden können, ist das nicht unser Problem!
Leben und leben lassen!

Gerhard Schenker
Sr. Member
Beiträge: 315
Registriert: 18.11.2005, 09:14

Vertragliche Vereinbarungen beachten

Beitrag von Gerhard Schenker » 19.06.2010, 06:33

Hallo,
mich würde interessieren, was denn für die MitarbeiterInnen (auch in Teilarbeit) arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich geregelt ist. Zunächst hat ja wohl der Grundsatz zu gelten, dass die vereinbarten Regeln einzuhalten sind. Dazu könnte m.E. auch gehören, dass Teilzeitbeschäfte zeitanteilig an allen notwendigen Diensten beteiligt werden können.
Festlegungen bezüglich der Arbeitszeit einschließlich Erstellung der Dienstpläne obliegt dem Arbeitgeber bzw. seinen Führungskräften.
Es ist aber gleichwohl nicht ungeschickt, sich diesbezüglich Vorschläge machen zu lassen. Das dürfte grundsätzlich zulässig sein, macht aber nicht entbehrlich, dass die Arbeitgeberseite letztlich entscheidet.
MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

Hasilein
Full Member
Beiträge: 106
Registriert: 04.03.2009, 18:39
Wohnort: Stadt in Hessen

Beitrag von Hasilein » 19.06.2010, 13:43

Hallo,

aber kann der AG von den Mitarbeitern solche Vorschläge fordern, bzw. sogar erzwingen?

Gruss
Hasi
Leben und leben lassen!

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Dienstplangestaltung ist Sache der Führungskräfte

Beitrag von Rob Hüser » 19.06.2010, 13:54

Hasilein hat geschrieben: .... aber kann der AG von den Mitarbeitern solche Vorschläge fordern, bzw. sogar erzwingen? ....
Hallo Hasilein,
ich denke, dass es nicht zu den Aufgaben eines nachgeordneten Pflegemitarbeiters gehört, verbindliche Vorschläge für eine Dienstplangestaltung zu machen. Das ist m.E. klar Sache der vorgesetzten Dienstkräfte.
Allerdings muss es dem Arbeitgeber zugestanden sein, einfach mal die Meinung seiner MitarbeiterInnen zu erkunden. Darauf kann man dann argumentativ, hilfreich, reagieren, aber auch sagen, dass man insoweit weniger kompetent erscheint und nichts Falsches sagen will.
MfG Rob

Nachsatz: Hier im Forum gibt es auch zahlreiche Beitrag zum Thema Dienstplan (mit "suchen" auffindbar); siehe z.B.:
viewtopic.php?t=106&highlight=dienstplangestaltung
Bücher zum Thema:
-- Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege von Ronald Kelm
-- Dienstplanung leicht gemacht: Wege zu einer erfolgreichen Arbeitsorganisation von Christa Büker
-- ABC der Dienstplangestaltung: Arbeitszeitflexibilität und neue Arbeitszeitmodelle im Gesundheitswesen von Ralf Birkenfeld
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern

Beitrag von Herbert Kunst » 20.06.2010, 12:05

Buchtipp!

Christian Schlottfeldt / Lars Herrmann:

Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern und Pflegerechteinrichtungen – Rechtskonforme Bereitschaftsdienstmodelle

Näheres hier:
http://esv.info/id/350310636/katalog.html
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Antworten