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ABMAHNUNG MUSS KONKRET SEIN

Verfasst: 19.05.2010, 07:57
von Presse
ABMAHNUNG MUSS KONKRET SEIN: ALLGEMEINER HINWEIS AUF VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTEN REICHT
NICHT


Eine Abmahnung darf nicht pauschal formuliert sein. Sie muss das Fehlverhalten eines
Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche
Vorschrift der Betroffene verstoßen hat.

Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Mitteilung vom 18.05.2010