ABMAHNUNG MUSS KONKRET SEIN
Verfasst: 19.05.2010, 07:57
ABMAHNUNG MUSS KONKRET SEIN: ALLGEMEINER HINWEIS AUF VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTEN REICHT
NICHT
Eine Abmahnung darf nicht pauschal formuliert sein. Sie muss das Fehlverhalten eines
Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche
Vorschrift der Betroffene verstoßen hat.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Mitteilung vom 18.05.2010
NICHT
Eine Abmahnung darf nicht pauschal formuliert sein. Sie muss das Fehlverhalten eines
Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche
Vorschrift der Betroffene verstoßen hat.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Mitteilung vom 18.05.2010