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HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER - keine Kündigung

Verfasst: 05.05.2010, 05:54
von Presse
AUCH HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER DURCH MEINUNGSFREIHEIT GEDECKT

Ab und an benötigen Arbeitgeber ein "dickes Fell". Denn öffentliche Kritik eines
Mitarbeiters an seinem Chef kann durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Eine Kündigung
ist dann nicht möglich, so ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg.

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Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2010
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