AUCH HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER DURCH MEINUNGSFREIHEIT GEDECKT
Ab und an benötigen Arbeitgeber ein "dickes Fell". Denn öffentliche Kritik eines
Mitarbeiters an seinem Chef kann durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Eine Kündigung
ist dann nicht möglich, so ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg.
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Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2010
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HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER - keine Kündigung
Moderator: WernerSchell