LEISTUNG UNTER DURCHSCHNITT MUSS KEIN KüNDIGUNGSGRUND SEIN
Erbringt ein Mitarbeiter schlechtere Leistungen als seine Kollegen im Schnitt, ist das
nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Landesarbeitsgerichts Hamm.
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Quelle: Mitteilung vom 9.4.2010
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LEISTUNG UNTER DURCHSCHNITT - KEIN KüNDIGUNGSGRUND
Moderator: WernerSchell