LEISTUNG UNTER DURCHSCHNITT - KEIN KüNDIGUNGSGRUND

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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LEISTUNG UNTER DURCHSCHNITT - KEIN KüNDIGUNGSGRUND

Beitrag von Presse » 09.04.2010, 15:52

LEISTUNG UNTER DURCHSCHNITT MUSS KEIN KüNDIGUNGSGRUND SEIN

Erbringt ein Mitarbeiter schlechtere Leistungen als seine Kollegen im Schnitt, ist das
nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Landesarbeitsgerichts Hamm.

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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Mitteilung vom 9.4.2010
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