AUFHEBUNGSVERTRAG TROTZ KüNDIGUNGSANDROHUNG WIRKSAM
Vorgesetzte dürfen Mitarbeitern bei einem Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht mit
fristloser Kündigung drohen, um sie zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu
veranlassen.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Mitteilung vom 7.4.2010
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Telefon: 0761/3683-0
E-Mail: online@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de
AUFHEBUNGSVERTRAG TROTZ KüNDIGUNGSANDROHUNG
Moderator: WernerSchell