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Überlastungsanzeige in der Pflege & Haftungsrecht
Verfasst: 11.03.2010, 13:25
von Presse
Die Überlastungsanzeige in der Pflege – Haftungsrechtliche Relevanz
In zunehmendem Maße wird die Personaldecke der Pflegekräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen dieser Art im Gesundheitssektor in Deutschland immer dünner. Die direkte Folge ist, dass immer weniger Pflegekräfte immer mehr Patienten versorgen müssen. ..... (weiter lesen unter)
http://www.123recht.net/article.asp?a=61472&ccheck=1
Verfasst: 12.03.2010, 00:02
von thorstein
Ist eine Überlastungsanzeige aufgrund der personellen Situation angezeigt, sollte diese unbedingt auch gegenüber der Stations- oder Dienstleitung erfolgen. Erfolgt sie nicht, setzen sich die verantwortlichen Pflegekräfte einem erheblichen Haftungsrisiko bei dann ggf. auftretenden Pflegemängeln aus. Dienstanweisungen, die dazu raten, Überlastungsanzeigen zu unterlassen, haben weder auf die haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Pflegekräfte Auswirkungen noch können sie das Recht auf Erstellen einer Überlastungsanzeige hindern.
Mit Überlastungsanzeigen setzen sich Pflegekräfte leider auch dem Risiko aus, gemobbt zu werden oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dieses in der Realität anzusiedelnde Problem darf natürlich in den Überlegungen eines Juristen keine Rolle spielen.
Da ist guter Rat wirklich teuer, bis hin zur Existenzbedrohung. Ich rate daher ausdrücklich, einen Beruf aufzugeben, indem man offensichtlich immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Warum sollten sich Pflegekräfte das antun? Bei der Müllabfuhr oder bei Aldi an der Kasse verdient man auch ganz gut, ohne dass man Spezialist in haftungsrechtlichen Fragen sein müßte.
Pflegepolitisch aktiv werden - Flagge zeigen
Verfasst: 12.03.2010, 08:26
von PflegeCologne
thorstein hat geschrieben: ..... Mit Überlastungsanzeigen setzen sich Pflegekräfte leider auch dem Risiko aus, gemobbt zu werden oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dieses in der Realität anzusiedelnde Problem darf natürlich in den Überlegungen eines Juristen keine Rolle spielen.
Da ist guter Rat wirklich teuer, bis hin zur Existenzbedrohung. Ich rate daher ausdrücklich, einen Beruf aufzugeben, indem man offensichtlich immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Warum sollten sich Pflegekräfte das antun? Bei der Müllabfuhr oder bei Aldi an der Kasse verdient man auch ganz gut, ohne dass man Spezialist in haftungsrechtlichen Fragen sein müßte.
Hallo thorstein,
ich denke, dass dein Rat, den Beruf aufzugeben, nicht ernst gemeint ist. Pflegekräfte müssen mit Überlastungsanzeigen reagieren, sonst sind sie erst recht in der Haftung. Überlastungsanzeige entlastet nämlich. Das wissen die Arbeitgeber. Und darum sind sie über solche Mitteilungen natürlich nicht erfreut. Dennoch, dieses Mittel muss genutzt werden. Wie sonst soll sich denn etwas ändern?
Übrigens: Mobbing gibt es allen Bereichen, auch bei den genannten Betrieben. Vielleicht dort erst recht?
Unabhängig davon müssen wir uns pflegepolititsch deutlicher einbringen, gegenüber den Verantwortlichen in Ministerien und Parlamenten Flagge zeigen, Druck machen.
MfG Pflege Cologne
Siehe auch Buchtipp zur Überlastungsanzeige:
viewtopic.php?t=13302
Überlastungsanzeige - Vorgehensweise beachten
Verfasst: 26.04.2010, 06:52
von Rob Hüser
Guten Morgen allerseits!
Ich denke, dass das Buch durchaus hilfreich sein kann. Die Vorgehensweise ist gut beschrieben, so dass niemand in eine Falle tappt.
Allerdings baut das Buch auf einer Rechtslage auf, die aus Arbeitnehmersicht als eher unerfreulich eingeschätzt werden muss. Das muss man sicherlich berücksichtigen.
Daher sind alle Bemühungen zu begrüßen, die Arbeitnehmerseite auch beim Beschwerdemanagement zu stärken.
MfG Rob
Beschwerdemanagement - nachteilsfrei gestalten!
Verfasst: 06.01.2011, 15:20
von WernerSchell
Beschwerdemanagement - nachteilsfrei gestalten!
Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=13942
Umgang mit Pflegemängeln
Verfasst: 13.07.2013, 06:33
von WernerSchell