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Für Sonntagsarbeit Vertrag ändern?

Verfasst: 03.02.2010, 17:00
von Hasilein
Guten Tag!

Verkäufer eine Videothek arbeitet seit Jahren in der 6Tage Woche. Nun soll die Sonntagsöffnung erlaubt sein und es wird erwartet, dass die Filialen auch am Sonntag für einige Stunden geöffnet ist.

Nun die Frage:
Bisher wurden die wenigen geöffneten Sonntage von Aushilfen abgedeckt.
Nun wird von den Festangestellten erwartet, dass sie ebenfalls Sonntags arbeiten kommen.
Darf der Arbeitgeber darauf bestehen, obwohl die Arbeitsverträge auf die 6 Tage Wochen basieren?

Muss für die Sonntagsarbeit Zuschlag bezahlt werden?

Wie können die Festkräfte sich jetzt verhalten?
Bundesland ist Hessen.

LG
Hasi

Sonntagsarbeit soll einbezogen werden

Verfasst: 04.02.2010, 09:45
von Rob Hüser
Hallo,
wenn es sich hier um eine generelle Umorganisation des Betriebes handelt, müssen m.E. die Arbeitsverträge angepasst werden können. Weitere Beurteilungen müssen allerdings erfolgen anhand der maßgeblichen Tarifverträge und der bisherigen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbindung mit dem tatsächlichen Geschehen. Alles auch unter Berücksichtigung es Arbeitszeitgesetzes, das allerdings vom Prinzip der Flexibilisierung des Arbeitslebens geprägt ist. Wenn es eine Arbeitnehmervertretung gibt, muss sie natürlich mitwirken.
MfG Rob

Verfasst: 04.02.2010, 17:28
von Hasilein
Danke Rob.

Es handelt sich um einen privaten Arbeitgeber, es gibt keine Interessenvertretung und es gilt keine Tarifbindung.

Das ist ein Mensch, der einige Videotheken in Deutschland betreibt.

Die Probeläufe der Sonntagsöffnungen liefen bisher eher zögerlich. Die Ausgaben der Aushilfslöhne überstieg den Umsatz.


Vielen Dank.

Hasi

Änderungskündigung vorstellbar

Verfasst: 04.02.2010, 19:29
von Gerhard Schenker
Hallo,
ich fürchte, dass der Arbeitgeber ggf. bestehende Verträge mit Änderungskündigung auf die neue Situation wird umstellen können. Denn wenn sich die betrieblichen Erwägungen ändern, muss auch personell entsprechend gehandelt werden können.
MfG G.Sch.