FRISTLOSE KüNDIGUNG NACH FAUSTSCHLAG FüR DEN CHEF
Verfasst: 12.01.2010, 15:25
FRISTLOSE KüNDIGUNG NACH FAUSTSCHLAG FüR DEN CHEF
Ein tätlicher Angriff gegen den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das gilt
auch dann, wenn der Chef zuerst „handgreiflich“ wurde: Eine Berührung durch den Chef
rechtfertigt keine Notwehrhandlung, ein Faustschlag durch den Arbeitnehmer dagegen sehr
wohl eine Entlassung.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2010
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9, D-79111 Freiburg
E-Mail: recht@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de/recht
Ein tätlicher Angriff gegen den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das gilt
auch dann, wenn der Chef zuerst „handgreiflich“ wurde: Eine Berührung durch den Chef
rechtfertigt keine Notwehrhandlung, ein Faustschlag durch den Arbeitnehmer dagegen sehr
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