Höchstzulässige Arbeitszeit pro Woche/Dopelwoche nach TVÖD
Verfasst: 13.12.2009, 19:01
Hallo
Wir haben eine sehr kreative Stationsleitung was die Dienstplangestaltung angeht. So sind 10 /12 bis 14 Tage Wechselschichtdienst einschließlich Nachtdienst keine Seltenheit. Zählt die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Sonntag, oder beginnt sie mit dem Tag an dem ich zu Arbeiten beginne ?
Wenn ich im Höchstfall 60 Stunden pro Woche arbeiten darf, kann sie mich dann 120 Stunden in 14 Tagen einplanen ? Ihre Meinung ist daß bei Schichtarbeit die Stundenzahl innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen sein muss, und nur die tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden nicht überschritten werden darf, ausserdem müsse die Ruhezeit von 10 Stunden zwischen den Diensten eingehalten werden. Das sei in den Krankenhäusern laut TVÖD so geregelt, es gäbe da eben sehr viele Ausnahmen.
Unser BR hat gemeint es gäbe da-so einen Paragraphen im TVÖD- der eine Arbeitszeitbegrenzung innerhalb von 14 Tagen bzw einer Doppelwoche angibt. Da wegen Krankheit nur noch 2 BR Mitglieder vor Ort sind und der Dienstplan für Januar an Kreativität nicht mehr zu überbieten ist wär ich froh wenn einer der Mitleser, der diesen Paragraphen(Arbeitszeitbegrenzung in der Doppelwoche) kennt ihn mir nennen würde.
Vielen Dank
gitona
Wir haben eine sehr kreative Stationsleitung was die Dienstplangestaltung angeht. So sind 10 /12 bis 14 Tage Wechselschichtdienst einschließlich Nachtdienst keine Seltenheit. Zählt die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Sonntag, oder beginnt sie mit dem Tag an dem ich zu Arbeiten beginne ?
Wenn ich im Höchstfall 60 Stunden pro Woche arbeiten darf, kann sie mich dann 120 Stunden in 14 Tagen einplanen ? Ihre Meinung ist daß bei Schichtarbeit die Stundenzahl innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen sein muss, und nur die tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden nicht überschritten werden darf, ausserdem müsse die Ruhezeit von 10 Stunden zwischen den Diensten eingehalten werden. Das sei in den Krankenhäusern laut TVÖD so geregelt, es gäbe da eben sehr viele Ausnahmen.
Unser BR hat gemeint es gäbe da-so einen Paragraphen im TVÖD- der eine Arbeitszeitbegrenzung innerhalb von 14 Tagen bzw einer Doppelwoche angibt. Da wegen Krankheit nur noch 2 BR Mitglieder vor Ort sind und der Dienstplan für Januar an Kreativität nicht mehr zu überbieten ist wär ich froh wenn einer der Mitleser, der diesen Paragraphen(Arbeitszeitbegrenzung in der Doppelwoche) kennt ihn mir nennen würde.
Vielen Dank
gitona