WENN ARBEITGEBER EHRVERLETZEND AGIEREN ...
Verfasst: 17.11.2009, 15:33
WENN ARBEITGEBER EHRVERLETZEND AGIEREN,
UM VERHALTENSBEDINGT KüNDIGEN ZU KöNNEN
Bagatellkündigungen haben in letzter Zeit medial hohe Wellengeschlagen. Doch wer dachte,
schlimmer geht’s nimmer, der sieht sich getäuscht. Rufmord als Kündigungsansatz ist eine
neue Facette, einem Trennungswunsch Nachdruck zu verleihen. Allerdings kein
ungefährlicher Ansatz: Vom Arbeitgeber aufgestellte unwahre und ehrverletzende
Kündigungsgründe können zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nebst hoher Abfindung
führen.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Mitteilung vom 17.11.2009
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg
Telefon: 0761/3683-0
E-Mail: online@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de
UM VERHALTENSBEDINGT KüNDIGEN ZU KöNNEN
Bagatellkündigungen haben in letzter Zeit medial hohe Wellengeschlagen. Doch wer dachte,
schlimmer geht’s nimmer, der sieht sich getäuscht. Rufmord als Kündigungsansatz ist eine
neue Facette, einem Trennungswunsch Nachdruck zu verleihen. Allerdings kein
ungefährlicher Ansatz: Vom Arbeitgeber aufgestellte unwahre und ehrverletzende
Kündigungsgründe können zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nebst hoher Abfindung
führen.
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