RüCKFORDERUNG VON GESCHENKEN
Verfasst: 10.11.2009, 11:41
RÜCKFORDERUNG VON GESCHENKEN:
SCHARFES SCHWERT IN DER HAND DER SOZIALHILFETRÄGER
Mit § 528 BGB verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich die Absicht, den Schenker vor einer
unerwarteten Verarmung zu schützen. Mittlerweile hat diese Vorschrift ein anderes
Einsatzfeld gefunden. Wer wirklich in Not gerät, wird regelmäßig vom Staat unterschützt und
der Staat ist es auch, der nun voreilige Geschenke wieder zurückholt.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2009
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg
Telefon: 0761/3683-0
E-Mail: online@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de
SCHARFES SCHWERT IN DER HAND DER SOZIALHILFETRÄGER
Mit § 528 BGB verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich die Absicht, den Schenker vor einer
unerwarteten Verarmung zu schützen. Mittlerweile hat diese Vorschrift ein anderes
Einsatzfeld gefunden. Wer wirklich in Not gerät, wird regelmäßig vom Staat unterschützt und
der Staat ist es auch, der nun voreilige Geschenke wieder zurückholt.
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Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2009
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