Schutz von Fehlermeldern gesetzlich festschreiben
Verfasst: 07.11.2009, 11:50
Marburger Bund - Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung Nr. 67 vom 7. November 2009
Marburger Bund:
Schutz von Fehlermeldern gesetzlich festschreiben
Die Hauptversammlung des Marburger Bundes fordert den Deutschen Bundestag auf, für mehr Informationsfreiheit einzutreten, damit endlich der Schutz von Fehlermeldern (Whistleblowers) für das Gesundheitswesen gesetzlich festgeschrieben wird. Dies sei auch Voraussetzung dafür, dass die Idee des Critical Incident Reporting Systems (CIRS), also der Mitteilung von Beinahe-Schadensfällen, nachhaltig Fuß fassen kann.
„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen dürfen keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchten müssen, wenn sie Gefahren und Rechtsverstöße in ihrem Arbeitsbereich melden. Eine Novellierung des § 612a BGB zum Informationsschutz für Beschäftigte mit der Aufnahme eines Anzeigerechtes ist erforderlich“, heißt es in dem Beschluss des Ärzteverbandes.
_____________________________________________
Marburger Bund-Bundesverband
Pressestelle
Reinhardtstraße 36 - 10117 Berlin
Tel.: 030 746846-41 - Fax: 030 746846-45
mailto:presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
Hans-Jörg Freese, Pressesprecher,
Tel.: 030 746846-40
mobil: 0162-2112425
Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Mit über 108.000 Mitgliedern ist er die größte
Siehe auch in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=10388
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit längerer Zeit für einen § 612a BGB, der die nachteilsfreie Meldung von Fehlern gewährleistet.
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung Nr. 67 vom 7. November 2009
Marburger Bund:
Schutz von Fehlermeldern gesetzlich festschreiben
Die Hauptversammlung des Marburger Bundes fordert den Deutschen Bundestag auf, für mehr Informationsfreiheit einzutreten, damit endlich der Schutz von Fehlermeldern (Whistleblowers) für das Gesundheitswesen gesetzlich festgeschrieben wird. Dies sei auch Voraussetzung dafür, dass die Idee des Critical Incident Reporting Systems (CIRS), also der Mitteilung von Beinahe-Schadensfällen, nachhaltig Fuß fassen kann.
„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen dürfen keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchten müssen, wenn sie Gefahren und Rechtsverstöße in ihrem Arbeitsbereich melden. Eine Novellierung des § 612a BGB zum Informationsschutz für Beschäftigte mit der Aufnahme eines Anzeigerechtes ist erforderlich“, heißt es in dem Beschluss des Ärzteverbandes.
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit längerer Zeit für einen § 612a BGB, der die nachteilsfreie Meldung von Fehlern gewährleistet.