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Zeugnisentschlüsselung

Verfasst: 28.10.2009, 20:37
von Hasilein
Hallo,
ich würde gerne um Hilfe bitten.
Kann mir jemand sagen, ob diese Forumulierungen in Ordnung sind unter dem Hintergrund, dass ich fristlos gekündigt werden sollte und es zu einer einvernehmlichen Lösung beim Gütetermin des Arbeitsgerichtes kam.

Fr. XY plante ihre Arbeits stets sinnvoll und führte diese gewissenhaft und stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sie ist den hohen Anforderungen in der Altenpflege gewachsen, bewältigte diese souverän und zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, BewohnerInnen und Angehörigen war höflich und einwandfrei.

Die BewohnerInnen und Angehörigen achteten ihr geduldiges, sowie rücksichtsvolles Verhalten und die Bereitschaft auf ihre Wünsche einzugehen.

Fr. XY verließ unsere Einrichtung in gegenseitigem Einvernehmen.

Wir wünschen ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg, alles Gute und Gottes Segen.


Mir persönlich gefällt der Satz nicht, dass ich in gegenseitigem Einvernehmen gegangen bin.

Mir wäre lieber, der Satz würde weggelassen.

Muss im Zeugnis stehen, warum das Arbeitsverhältnis geendet hat oder bedeutet das Weglassen auch wieder was "ungesagtes"?

Mein ehemaliger AG möchte jetzt von mir einen Formulierungsvorschlag, wie mache ich es richtig?

Vielen Dank!
Gruss
Hasi



Verfasst: 28.10.2009, 21:00
von thorstein
Stets zu unserer vollen Zufreidenheit bedeutet eigentlich eine 2. Kann aber auch Egebnis des Gütetermins sein. Das Sozialverhalten wird hier meiner Ansicht nach mit mangelhaft bewertet, wenn nicht noch zusätzliche Angaben gemacht wurden. Es fehlen Formulierungen, wie: war bei Vorgesetzten und Kolleginnen stets beliebt, sie arbeitete mit Vorgesetzen und Kolleginnen stets vertrauensvoll zusammen usw. Es müßte auch besser heißen: Sie ging auf die Wünsche und Bedürfnisse der BewohnerInnen stets bereitwillig ein.
Steht am Schluss nicht, warum das Arbeitsverhältis beendet wurde, fragt der nächte AG sowieso automatisch nach.

Arbeitszeugnis und der Zeugniscode

Verfasst: 29.10.2009, 07:58
von Herbert Kunst
Hallo,

zum Thema Zeugniscode gibt es hier bereits Beiträge. Bitte dort einfach einmal nachlesen:

Geheim-Codes im Arbeitszeugnis
viewtopic.php?t=6024&highlight=zeugnis
Arbeitszeugnis unangemessen schlecht. Was tun?
viewtopic.php?t=4732&highlight=zeugnis
Arbeitszeugnis: Anforderungen / Zeugniscode
viewtopic.php?t=1479&highlight=zeugnis
Zeugniserteilung - formale Anforderungen?
viewtopic.php?t=3957&highlight=zeugnis
BAG: Notwendiger Inhalt von Arbeitszeugnissen
viewtopic.php?t=9538&highlight=zeugnis
ARBEITSZEUGNIS - Rechtsfragen und wichtige Urteile
viewtopic.php?t=10132&highlight=zeugnis

Es gibt übrigens auch zahlreiche Buchveröffentlichungen zum Thema.

Gruß
Herbert Kunst