Besteuerung einer Abfindung nach 10e Einkommensteuergesetz

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Besteuerung einer Abfindung nach 10e Einkommensteuergesetz

Beitrag von Hasilein » 21.09.2009, 13:12

Hallo,
bei meinem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurden mir fünf Monate Freistellung mit Bruttogehalt und ein Bruttogehalt als Abfindung zugesprochen.
Wenn ich einen neuen Job habe, sollte ich die restlichen Gehälter als Abfindung erhalten.
Nun habe ich einen neuen Job und meine ehemalige Chefin hat mir auf Anfrage auch schon die restlichen Zahlungen für den kommenden Monat zugesagt.
Nun ist mir eingefallen, dass Arbeitslohn anderes besteuert wird, als eine Abfindung, nämlich viel günstiger.
Eine Anfrage diesebezüglich habe ich bereits an meinen ehemaligen Arbeitgeber geschickt, aber (naja) noch keine Antwort erhalten.
Meine Frage ist nun, wie verhalte ich mich, wenn ich sämtliche Gehälter als Arbeitslohn besteuert ausgezahlt bekomme?
Ich habe keine Lust auf den Jahresausgleich zu warten, wenn es zu vermeiden ist.
Wie kann ich mich am geschicktesten verhalten?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Hasi
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Rob Hüser
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Steuerliche Behandlung von Einkünften

Beitrag von Rob Hüser » 21.09.2009, 17:02

Hallo Hasilein,

ich fürchte, dass die Experten hier kaum zu steuerrechtlichen Fragen hilfreich antworten können. Ich will es aber wie folgt machen:
Die Finanzämter sind nach meiner Kenntnis zur steuerrechtlichen Beratung verpflichtet, so dass die Problematik m.E. an das zuständige Finanzamt heran getragen werden sollte. Im Zweifel sollte vielleicht eine kurze, ggf. ergänzende Auskunft, bei einem Steuerberater eingeholt werden. Empfehlung:Vorher nach den Kosten fragen.

MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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