ARBEITSRECHT ZUM AUFWÄRMEN: "P" WIE PROBEZEIT
Immer mehr Arbeitnehmer schrecken vor einem Stellenwechsel zurück. Einer der Gründe: Im Gegensatz zu früher verdient die Probezeit heute ihren Namen in vielen Unternehmen deutlich stärker. Sie wird nicht vorrangig zum warm werden im neuen Betrieb und zur Einarbeitung,
sondern zu echter Auslese benutzt. Welche Regeln gelten dabei?
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Quelle: Pressemitteilung vom 17.09.2009
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Probezeit - Welche Regeln gelten dabei?
Moderator: WernerSchell