SCHWEINEGRIPPE: PFLICHT ZUM MUNDSCHUTZ IM BETRIEB?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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SCHWEINEGRIPPE: PFLICHT ZUM MUNDSCHUTZ IM BETRIEB?

Beitrag von Presse » 09.09.2009, 08:51

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SCHWEINEGRIPPE: PFLICHT ZUM MUNDSCHUTZ IM BETRIEB?

Damit sich die sog. „Schweinegrippe“ in den Unternehmen nicht ausbreitet, sollten Arbeitgeber rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Es bestehen verschiedene sinnvolle Möglichkeiten, die Arbeitnehmer zur Einhaltung von Hygiene- und Umgangsregeln anzuweisen. Wie kann der Arbeitgeber dies im Betrieb umsetzen?

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http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... d=00511427

Quelle: Mitteilung vom 9.9.2009
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