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SCHWEINEGRIPPE: PFLICHT ZUM MUNDSCHUTZ IM BETRIEB?
Damit sich die sog. „Schweinegrippe“ in den Unternehmen nicht ausbreitet, sollten Arbeitgeber rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Es bestehen verschiedene sinnvolle Möglichkeiten, die Arbeitnehmer zur Einhaltung von Hygiene- und Umgangsregeln anzuweisen. Wie kann der Arbeitgeber dies im Betrieb umsetzen?
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Quelle: Mitteilung vom 9.9.2009
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SCHWEINEGRIPPE: PFLICHT ZUM MUNDSCHUTZ IM BETRIEB?
Moderator: WernerSchell