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Urlaub nach Krankheit darf nicht verwehrt werden

Verfasst: 01.09.2009, 10:48
von Presse
Urlaub nach Krankheit darf nicht verwehrt werden

Lange krank – und dann schon wieder ab in den Urlaub. Muss das wirklich sein? Auch wenn das für den Arbeitgeber eine unerwünschte Situation ist: Er kann den Mitarbeiter nicht verpflichten, seinen festgelegten Urlaub zu verschieben.
.... (mehr) LAG Bremen, Urteil, Az.: 2 Sa 111/08
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Quelle: Pressemitteilung vom 1.9.2009
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URLAUBSANSPRUCH LANGZEITKRANKER

Verfasst: 12.10.2009, 10:52
von Presse
NEUE RECHTSPRECHUNG ZUM URLAUBSANSPRUCH LANGZEITKRANKER: VERFäLLT NUR DER GESETZLICHE
MINDESTURLAUB NICHT?


Der EuGH hat durch Urteil vom 20.1.2009 eine radikale Änderung des deutschen Urlaubsrechts
erzwungen. Die Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter sollen nach europäischem Recht
jährlich erhalten bleiben und nicht verfallen. Das Arbeitsgericht Berlin hat dies nun
eingeschränkt: Die neue Rechtslage betreffe nur den gesetzlichen Mindesturlaub.
Tariflicher Urlaub oder Sonderurlaub für Schwerbehinderte könne weiterhin trotz
Erkrankung verfallen.

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Quelle: Mitteilung vom 12.10.2009
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