Arbeitszeitrechtliche Regelungen in der Privatpflege
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk erreichen täglich Anfragen zu vielfältigen Themen. In einer Frage wurde nach den arbeitszeitrechtlichen Regelungen gefragt, die in der privaten Pflege Anwendung finden. Anhand der Schilderung, auf deren Darstellung hier verzichtet wird, liegen Rechtsverstöße auf der Hand. Auf die Anfrage wurde wie folgt geantwortet:
Sehr geehrter Herr ...,
arbeitsrechtliche Vereinbarungen ergeben sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, also aus dem, was die beiden Parteien vereinbart haben. Soweit ein Tarifvertrag gilt, finden Sie darin ergänzende arbeitszeitrechtliche Vorschriften.
Im Übrigen ist (immer) das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/
Anhand Ihrer kurzen Ausführungen ist davon auszugehen, dass Ihre Arbeitszeiten nicht gesetzeskonform sind. Da Sie Gewerkschaftsmitglied sind, sollten Sie dort nähere Verhaltensempfehlungen erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Arbeitszeitrechtliche Regelungen in der Privatpflege
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