Hallo!
Ich habe Ende August meinen Gütetermin beim Arbeitgericht.
Meine Anwältin, mit der ich die ganze Zeit zu tun hatte, ist zu der Zeit im Urlaub und zu dem Termin wird eine andere Anwältin aus dieser Kanzlei erscheinen.
Mir wäre recht gewesen, wenn ich diese Anwältin vorher hätte kennen lernen können, damit ich nicht mit einem mir völlig fremden Menschen vor Gericht erscheinen muss.
Nun sagt mir meine Anwältin, dass dies wohl nicht mehr möglich sein wird, aber sie habe die Kollegin gut vorbereitet.
Aber ist es nicht so, dass man sich als Mandant und Anwalt vor so einem Date bespricht?
Oder ist der Gütetermin so unwichtig und nur eine Formalität?
Gruss
Hasi
Arbeitsrechtlicher Gütetermin mit Anwältin - Vorbereitung?
Moderator: WernerSchell
Arbeitsrechtlicher Gütetermin mit Anwältin - Vorbereitung?
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Gütetermin - Vertretungskraft vertrauen
Hallo Hasi,
es ist natürlich nicht besonders glücklich, dass diejenige Anwältin, die man bereits kennt, nicht den Gütetermin wahrnimmt. Allerdings würde ich den Hinweisen dieser Anwältin einfach einmal vertrauen, dass ihre Vertretung gut vorbereitet erscheint. Bei einem Gütetermin wird im Übrigen nichts endgültig entschieden. Es hängt weitgehend von der Gegenseite ab, ob es eine Bereitschaft zur Verständigung gibt. Wenn es diese Verständigung nicht gibt, beginnt ja erst das arbeitsgerichtliche Streitverfahren, auf das es letztlich ankommt.
Wenn eine vorherige Kontaktaufnahme mit der anwaltlichen Vertretung für sehr sinnvoll erachtet wird, würde ich um ein entsprechendes Gespräch bitten. Möglicherweise kann ja auch daran gedacht werden, den Gütetermin verlegen zu lassen.
MfG Rauel
es ist natürlich nicht besonders glücklich, dass diejenige Anwältin, die man bereits kennt, nicht den Gütetermin wahrnimmt. Allerdings würde ich den Hinweisen dieser Anwältin einfach einmal vertrauen, dass ihre Vertretung gut vorbereitet erscheint. Bei einem Gütetermin wird im Übrigen nichts endgültig entschieden. Es hängt weitgehend von der Gegenseite ab, ob es eine Bereitschaft zur Verständigung gibt. Wenn es diese Verständigung nicht gibt, beginnt ja erst das arbeitsgerichtliche Streitverfahren, auf das es letztlich ankommt.
Wenn eine vorherige Kontaktaufnahme mit der anwaltlichen Vertretung für sehr sinnvoll erachtet wird, würde ich um ein entsprechendes Gespräch bitten. Möglicherweise kann ja auch daran gedacht werden, den Gütetermin verlegen zu lassen.
MfG Rauel
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