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Arzthelferin kündigt und erhält wg. AU keine Vergütung mehr

Verfasst: 07.08.2009, 09:57
von Hasilein
Arzthelferin kündigt und erhält wg. AU keine Vergütung mehr

Hallo,
eine Arzthelferin hat bei ihrem AG fristgerecht zum 30.08. gekündigt. Der Arzt macht im August noch drei Wochen Urlaub. In dieser Zeit machen die Helferinnen wechselweise Telefondienst in der Praxis, um Terminewünsche entgegen zu nehmen, die anderen haben "frei". Urlaub müssen sie dafür nicht einsetzen.
Die Helferin musste sich AU schreiben lassen, sie wurde von ihrem AG nach Abgabe der Kündigung regelrecht getrietzt und ist zusammengebrochen. Sie wird auch bis Ende der Kündigungsfrist AU sein.
Nun meint der AG, sie würde im August nur noch das halbe Gehalt kriegen, weil die Praxis ja drei Wochen nicht geöffnet sei und sie auch nicht diesen Telefondienst machen könne. Aus diesem Grund bräuche sie auch keine neue AU Bescheinigung schicken, sie habe sowieso keine Ansprüche mehr.
Wie kann/soll sie sich verhalten?
LG
Hasi

Gehalt auch bei Krankschreibung

Verfasst: 07.08.2009, 12:19
von Rauel Kombüchen
Hallo Hasi,
ich denke, dass hier der Praxisinhaber daneben liegt. Die Arzhelferin hat, ohne die näheren Vertragsumstände zu kennen, m.E. einen Anspruch auf die Vergütung, die sie auch ohne AU bekommen hätte.
Die Arzhelferin sollte, um Ansprüche nicht zu verwirken, alsbald ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf vertragliche Vergütnung besteht und bis zum .... um Regulierung bittet.
Mfg Rauel

Verfasst: 08.08.2009, 07:03
von Anja Jansen
Hi Haselein,

zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es vielfältige Informationen. Siehe z.B. unter
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... rtagen.pdf
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... tagen.html

Siehe z.B. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ..."

Grüße
Anja

Re: Gehalt auch bei Krankschreibung

Verfasst: 09.08.2009, 07:09
von Karl Büser
Rauel Kombüchen hat geschrieben: ... Die Arzhelferin sollte, um Ansprüche nicht zu verwirken, alsbald ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf vertragliche Vergütnung besteht und bis zum .... um Regulierung bittet.
...
Neben der Einforderung der vertraglichen Vergütung mus auch an eine Arbeitslosmeldung gedacht werden.

K.B.

Verfasst: 09.08.2009, 09:27
von Hasilein
Hallo Karl,
nein das braucht sie nicht.
Sie tritt am 01.09. eine neue Stelle an.
Die AU wurde ausgestellt, weil sie an der alten Stelle unzumutbar behandelt wird und ihr nicht zugemutet werden konnte, bis zum Schluss zu bleiben.
Wobei sie dies auch schon erwogen hat, da sie im Falle des Nichtzahlens des AG weniger als ein halbes Gehalt beziehen würde.
Sie erhält ihre Bezüge immer zur Monatsmitte und wird dann auch schnell reagieren können.
Vielen Dank!
Hasi