Kollegen brauchen dringend Hilfe!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Kollegen brauchen dringend Hilfe!

Beitrag von Hasilein » 27.07.2009, 20:54

Hallo!
In einem Altenheim haben Mitarbeiter Unterschriften gesammelt, weil sie möchten, dass die Mitarbeitervertretung neu gewählt wird. Die MAV des Hauses besteht normalerweise aus 3 Mitgliedern und zwei Nachrückern. Eines der Mitglieder ist seit 10/08 erkrankt, die Zweier MAV agiert seither zu zweit und kümmert sich nicht um die Belange der Mitarbeiter, verhält sich sehr arbeitgeberbezogen und hat sich auch nicht darum gekümmert, einen der Nachrücker zu berufen. Nach einer Einverständnis der MAV zu einer Arbeitszeitveränderung ohne mit den betroffenen Mitarbeitern zu sprechen, sind die Kollegen den o.g. Schritt gegangen.
Die potentiellen Nachrücker möchten mit dieser MAV nicht arbeiten und verweigern das Nachrücken, stehen also nicht mehr zur Verfügung.
Nun werden die Mitarbeiter die unterzeichnet haben von der Leitung unter Druck gesetzt und animiert, ihre Unterschriften zurück zu nehmen. Es herrscht ein Klima von Angst und Druck, das hat das Haus noch nie erlebt. Die Leitung hat auf die Bitte um Auflösung der MAV so reagiert, dass man der Meinung sei, die MAV sei in Ordnung so wie sie ist und er habe keinen Handlungsbedarf. Die Mitarbeiter sind unsicher und haben Angst.
Hat hier jemand einen Rat, wie die Mitarbeiter sich zum einen schützen können und ihren Anspruch durchsetzen können. Wie sieht es z.B. mit dem § 612a BGB oder dem § 16 Gleichstellungsgesetz aus.
Wie können die Kollegen sich wehren, wo können sie sich hinwenden.
Geplant ist ein Termin bei einem Verdi Rechtssekretär für den morgigen Tag und eine Anfrage bei einer Schiedsstelle für den kirchlichen Bereich.
Was können die Kollegen sonst noch für sich tun?
Vielen Dank
Hasi
Leben und leben lassen!

Sabrina Merck
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Beraten lassen

Beitrag von Sabrina Merck » 28.07.2009, 07:24

Guten Morgen Hasilein,

dass Personalvertretungen nicht immer so funktionieren, wie es sich viele MitarbeiterInnen vorstellen, ist bekannt. Nicht selten ist die Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen nur mäßig. Unmut kann sich so leicht aufbauen. Allerdings ist es wohl rechtlich betrachtet schwierig, während der Amtszeit einer Vertretung irgendetwas zu unternehmen. Die "Quittung" kann es im Allgemeinen nur bei der nächsten Wahl geben.
Allerdings ist es nicht unvernünftig, angesichts der besonderen Umstände den Rat eines Gewerkschaftsvertreters einzuholen. Es gehören dann alle Aspekte "auf den Tisch". Allerdings muss man aufpassen, dass es nicht zu Aktionen kommt, die als Störung des Betriebsfriedens gedeutet werden können. Denn sonst kann es schnell zur Abmahnung oder Kündigung kommen.

LB Grüße
Sabrina
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Hasilein
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Beitrag von Hasilein » 28.07.2009, 12:20

Hallo Sabrina,
das geht über blossen Unmut einer motzigen Mitarbeiterschaft hinaus und ist wirklich übel. Den Vorwurf einer Störung des Betriebsfriedens müsste sich die Leitungsetage und die nicht ordentlich agierende MAV gefallen lassen, nicht die Mitarbeiter. Die sind im Moment echt die Dummen.
Inzwischen ist Verdi involviert und eine AGMAV eingeschaltet worden, die beide den Vorgang der Kollegen als legitim bewerten.
Habe inzwischen erfahren, dass für den 612a schon etliches passieren muss, einfache "Einwirkungen" auf Mitarbeiter reicht da leider nicht aus. Es wurde von Verdi empfohlen, dass die angesprochenen Mitarbeiter sich Zeitpunkt, Tag und Thema notieren, evt. sogar Zeugen und ansonsten Ruhe bewahren sollten oder sich den Mut nehmen sollen und sich diese Überredungen verbitten.
Eine Abmahnung hätte die Leitung verdient.
Eine Neuwahl hat bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich zu erfolgen und ich glaube das war auch hier schon mal Thema.
Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Verzögern.
Drücken wir den Kollegen einfach die Daumen!
Gruss
Hasi
Leben und leben lassen!

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