Zustimmung zur Kündigung ungültig?
Verfasst: 23.07.2009, 21:23
Hallo,
eine Mitarbeitervertretung hat es versäumt, innerhalb von 8 Monaten ein längerfristig erkranktes MAV Mitglied durch Benennung eines gewählten Nachrückers zu ersetzen. (Soll 3 Mitglieder, Ist 2 Mitglieder)
In dieser Zeit wurden Dienstvereinbarungen geschlossen und u. A. die Zustimmung zu einer Kündigung gegeben.
Diese Woche haben Mitarbeiter des Betriebs Unterschriften gesammelt, weil sie eine Neuwahl möchten.
Nicht nur wegen o.g. Tatsachen, sondern auch weil sie der Meinung sind, dass die MAV dies mit Absicht versäumt haben und einfach zu zweit weitergemacht hätten - zu Ungunsten der Mitarbeiterschaft.
Die Heimleitung ist empört und will den Fall prüfen lassen.
Beide Nachrückerinnen haben dieser Tage ihre Absage zur Kenntnis gegeben.
Ich gehöre jetzt nicht mehr dazu, aber es würde mich interessieren,
ob für den Fall dass die MAV aufgelöst werden muss und festgestellt wird, dass die MAV nicht korrekt gehandelt hat, die Zustimmungen zu meinen Kündigungen (Verdacht- und Tatkündigung) überhaupt rechtswirksam sind oder nicht einen Verfahrensfehler darstellen.
Vielen Dank!
Gruss
Hasi
eine Mitarbeitervertretung hat es versäumt, innerhalb von 8 Monaten ein längerfristig erkranktes MAV Mitglied durch Benennung eines gewählten Nachrückers zu ersetzen. (Soll 3 Mitglieder, Ist 2 Mitglieder)
In dieser Zeit wurden Dienstvereinbarungen geschlossen und u. A. die Zustimmung zu einer Kündigung gegeben.
Diese Woche haben Mitarbeiter des Betriebs Unterschriften gesammelt, weil sie eine Neuwahl möchten.
Nicht nur wegen o.g. Tatsachen, sondern auch weil sie der Meinung sind, dass die MAV dies mit Absicht versäumt haben und einfach zu zweit weitergemacht hätten - zu Ungunsten der Mitarbeiterschaft.
Die Heimleitung ist empört und will den Fall prüfen lassen.
Beide Nachrückerinnen haben dieser Tage ihre Absage zur Kenntnis gegeben.
Ich gehöre jetzt nicht mehr dazu, aber es würde mich interessieren,
ob für den Fall dass die MAV aufgelöst werden muss und festgestellt wird, dass die MAV nicht korrekt gehandelt hat, die Zustimmungen zu meinen Kündigungen (Verdacht- und Tatkündigung) überhaupt rechtswirksam sind oder nicht einen Verfahrensfehler darstellen.
Vielen Dank!
Gruss
Hasi