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Überstunden und Mehrarbeit - jederzeit möglich ?

Verfasst: 08.06.2009, 07:36
von Hansi
Überstunden und Mehrarbeit - jederzeit möglich?

Habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht:
Bin ich in der Heimpflege jederzeit zur Ableistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet?
Da ständig Pflegekräfte ausfallen, ist der "Zugriff" auf die verbliebenen MitarbeiterInnen Standard. Geht das rechtlich in Ordnung?

Gruß Hansi

Überstunden und Mehrarbeit - jederzeit möglich ?

Verfasst: 08.06.2009, 07:53
von Herbert Kunst
Hansi hat geschrieben: .... Bin ich in der Heimpflege jederzeit zur Ableistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet?
Da ständig Pflegekräfte ausfallen, ist der "Zugriff" auf die verbliebenen MitarbeiterInnen Standard. Geht das rechtlich in Ordnung? ...
Hallo Hansi,

ob es eine Pflicht zur Ableistung von Überstunden bzw. Mehrarbeit gibt, hängt von den konkreten vertraglichen bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn es keine diesbezüglichen Festschreibungen gibt, müssen MitarbeiterInnen Überstunden bzw. Mehrarbeit nur dann leisten, wenn es aufgrund einer außergewöhnlichen Notfalle geboten ist (siehe auch § 14 Arbeitszeitgesetz).
Ich empfehle folglich ein Blick in die konkreten vertraglichen Vereinbarungen

Gruß
Herbert Kunst

Siehe auch den Buchtipp
Fehlzeiten konstruktiv managen
Und wer springt morgen ein?
viewtopic.php?t=11854

Überstunden und Mehrarbeit - bedenkliche Entwicklung

Verfasst: 08.06.2009, 09:14
von PflegeCologne
Überstunden und Mehrarbeit - bedenkliche Entwicklung

Es ist wohl eine weit verbreitete Praxis, dass in stationären Pflegeeinrichtungen der Personalbestand knapp bemessen wird (die Budgetverhandlungen bringen ohnehin zu wenig Personal). Wenn es dann zu Engpässen kommt, und das scheint angesichts der Arbeitsverdichtungen und Krankheitsausfälle die Regel zu sein, werden die vorhandenen MitarbeiterInnen zu Überstunden und Mehrarbeit verdonnert. Wir da nicht mitspielt, kriegt irgendwann Probleme.

Eine bedenkliche Entwicklung.

Pflege Cologne

Jammerlappen in der Pflege nicht mehr ernst nehmen

Verfasst: 25.06.2009, 22:40
von johannes
Ich kann mich da nur gebetsmühlenartig wiederholen:

Wenn Pflegekräfte endlich anfangen, gesetzeskonform zu handeln (§ 28 SGB XI) und aufhören, nur zu jammern, wird sich schneller was ändern, als sie sehen können.
Ich kann die Jammerlappen in der Pflege nicht mehr ernst nehmen! Statt sich über die Dunkelheit im Raum zu beklagen, sollen sie lieber die Fenster aufmachen. Die Dunkelheit verschwindet dann ganz von alleine.

Pflichten um die Überstundenproblematik

Verfasst: 26.06.2009, 07:45
von KPHNeuss
Hallo Johannes,

ich denke, dass es hier nicht um das Jammern geht. Es wurde nach den Pflichten um die Überstundenproblematik nachgefragt. Insoweit gab es m.E. eine kompetente Antwort:

... ob es eine Pflicht zur Ableistung von Überstunden bzw. Mehrarbeit gibt, hängt von den konkreten vertraglichen bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn es keine diesbezüglichen Festschreibungen gibt, müssen MitarbeiterInnen Überstunden bzw. Mehrarbeit nur dann leisten, wenn es aufgrund einer außergewöhnlichen Notfalle geboten ist (siehe auch § 14 Arbeitszeitgesetz).
Ich empfehle folglich ein Blick in die konkreten vertraglichen Vereinbarungen. ....

Wir müssen wohl unterscheiden zwischen allgemein interessanten Rechtsfragen und deren Beantwortung und den "Klagen" über die Pflege-Rahmenbedingungen. Im Übrigen muss das offene Benennen von Unzulänglichkeiten mit Vorsicht angegangen werden. Meist sind es Leute in gesicherten Positionen, die andere aufmuntern, Probleme öffentlich zu machen, aus der "Dunkelheit heraus zu kommen".

KPH Neuss

Kraftvoll gegen unzulängliche Pflege-Rahmenbedingungen

Verfasst: 10.08.2009, 07:06
von Anja Jansen
KPHNeuss hat geschrieben: .... Wir müssen wohl unterscheiden zwischen allgemein interessanten Rechtsfragen und deren Beantwortung und den "Klagen" über die Pflege-Rahmenbedingungen. Im Übrigen muss das offene Benennen von Unzulänglichkeiten mit Vorsicht angegangen werden. Meist sind es Leute in gesicherten Positionen, die andere aufmuntern, Probleme öffentlich zu machen, aus der "Dunkelheit heraus zu kommen". .....
Hallo und guten Morgen!
Ich denke, dass konkrete Einzelfragen immer gestellt und beantwortet werden sollen. Unabhängig davon müssen sich die Pflegekräfte fragen lassen, warum sie sich nicht endlich als "schlagkräftige Truppe" gegen die unzulänglichen Pflege-Rahmenbedingungen zur Wehr setzen. Insoweit ist die Kritik von Johannes korrekt.
Die Pflege muss m.E. begreifen, dass sie sich endlich aufmachen muss, ihre Kräfte zu bündeln und sich für deutlich bessere Pflegebedingungen einsetzen muss. Da die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen ist, wäre doch alles so leicht!
Mit lb. Grüßen
Anja

Kraftvoll gegen unzulängliche Pflege-Rahmenbedingungen

Verfasst: 08.09.2009, 07:05
von Rob Hüser
Anja Jansen hat geschrieben: .... Unabhängig davon müssen sich die Pflegekräfte fragen lassen, warum sie sich nicht endlich als "schlagkräftige Truppe" gegen die unzulänglichen Pflege-Rahmenbedingungen zur Wehr setzen. Insoweit ist die Kritik von Johannes korrekt. Die Pflege muss m.E. begreifen, dass sie sich endlich aufmachen muss, ihre Kräfte zu bündeln und sich für deutlich bessere Pflegebedingungen einsetzen muss. Da die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen ist, wäre doch alles so leicht! ...
Hallo u. guten Morgen!

Es wurde bereits an verschiedenen anderen Stellen im Forum gemahnt, endlich zu begreifen, dass die Pflegenden antreten müssen, um ihre mehr als berechtigten Forderungen anzusprechen und Verbesserungen einzufordern.
Ich kann solchen Forderungen nur zustimmen!

MfG Rob

Personalschlüssel - kein Ausgleich durch Überstunden ....

Verfasst: 05.08.2012, 06:34
von WernerSchell
Aus Forum
viewtopic.php?t=17664

Personalschlüssel - kein Ausgleich durch Überstunden bei Mangelsituationen

Leitsätze:
1. Die Anordnung von Überstunden ist für vorübergehende Mangelsituationen gedacht und daher nicht geeignet, eine dauernde Personalunterdeckung auszugleichen. Überstunden können daher nicht bei der Berechnung der Einhaltung des Personalschlüssels herangezogen werden.
2. Die einem Heim zur Ausbildung zugewiesenen Studierenden der Dualen Hochschule bedürfen der Anleitung, so dass ihre Arbeitsleistung nur mit einer Quote von 0,2 auf die Beschäftigtenzahl anrechenbar ist.

Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 21.6.2012 - 4 K 2370/11 -

Personalschlüssel - kein Ausgleich durch Überstunden ...

Verfasst: 07.08.2012, 07:06
von WernerSchell
Aus Forum
viewtopic.php?t=17664

Personalschlüssel - kein Ausgleich durch Überstunden bei Mangelsituationen

Leitsätze:
1. Die Anordnung von Überstunden ist für vorübergehende Mangelsituationen gedacht und daher nicht geeignet, eine dauernde Personalunterdeckung auszugleichen. Überstunden können daher nicht bei der Berechnung der Einhaltung des Personalschlüssels herangezogen werden.
2. Die einem Heim zur Ausbildung zugewiesenen Studierenden der Dualen Hochschule bedürfen der Anleitung, so dass ihre Arbeitsleistung nur mit einer Quote von 0,2 auf die Beschäftigtenzahl anrechenbar ist.

Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 21.6.2012 - 4 K 2370/11 -