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Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung

Verfasst: 05.06.2009, 20:25
von Hasilein
Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung

Hallo,
wo liegt die Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung?
Muss der Verunglimpfende beweisen dass er es nicht so gemeint hat, bzw. dass es keine Verunglimpfung ist
oder
muss der Verunglimpfte beweisen, dass eine Verunglimpfung statt gefunden hat?
Gruss und Danke!
Hasi

Beweis im Prozess

Verfasst: 06.06.2009, 07:29
von Cicero
Hallo,
in einem Streitverfahren muss idR diejenige Partei den Beweis antreten, die einen bestimmten Sachverhalt zum Gegenstand der Argumation macht.
Allgemein zur Beweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)
Nähere Angaben siehe u.a.:
http://www.jusline.de/Zivilprozessordnung_(ZPO).html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
MfG Cicero