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Anhörung des Integrationsamtes bei Tatkündigung

Verfasst: 03.06.2009, 21:22
von Hasilein
Anhörung des Integrationsamtes bei Tatkündigung

Hallo!
In bekanntem Fall wurde beim Integrationsamt der Antrag auf Zustimmung zur Tatkündigung gestellt, da der Verdacht zur Gewissheit gehört.
Wird der Arbeitnehmer nun erneut angehört?
Muss oder soll das sein?
Wie verhält sich das mit der Zustimmung des Betriebsrates?
Geht die erste aus der Verdachtskündigung automatisch über oder muss der Betriebsrat den Mitarbeiter ebenfalls nochmal anhören?
Danke und Gruss
Hasi

Verfasst: 04.06.2009, 06:38
von Lutz Barth
Guten Morgen, Hasilein.

Mit Interesse verfolge ich hier die postings, wenngleich ich doch in erster Linie nachfragen möchte, ob in der konkreten Angelegenheit bereits fundierter Rechtsrat eingeholt worden ist?

In einem Deiner Statements hast Du mitgeteilt, dass ein Termin bei der Gewerkschaft anberaumt war und im Übrigen eine ("Erfahrung bekannte Anwältin") kontaktiert werden sollte.

Wo also - mit Verlaub - liegt das Problem?

Es wurde hier bereits des Öfteren darauf hingewiesen, dass eine individuelle und vor allem fachlich qualifizierte "Beratung" in Ermangelung hinreichender Sachverhalts- und ggf. Aktenkenntnis kaum möglich ist und im Übrigen durchaus zur Rechtsberatung berufenen Fachkreisen vorbehalten ist.

Mfg.

Verfasst: 04.06.2009, 12:49
von Hasilein
Hallo Lutz,
ja, eine Anwältin hat das Mandat übernommen.
Ich verstehe nicht ganz, warum ich hier so oft auf die Anwältin hingewiesen werde. Die Zusammenkünfte sind knapp bemessen. Manche Fragen kommen erst im Nachhinein. Manchmal geniert man sich auch, die Anwältin schon wieder anzurufen, weil man "mal wieder eine Frage hat"
Ich habe das Werneschell Forum als Möglichkeit gesehen, solche Art Fragen zu stellen und rasche Antworten zu erhalten.
Ich dachte, ich würde auf Leute treffen, die sowas auch schon mal durchgemacht haben und einfach Rat aus eigener Erfahrung wissen.
Mein Befinden ist im Augenblick so richtig schlecht, die Fragen schießen mir so durch den Kopf, gerade auch an den Wochenenden und da erreiche ich auch keine Anwältin!
Gestern kam die neue Tatkündigung, heute die Zustimmung zur Verdachtskündigung und ich fang langsam an durchzudrehen und brauche etwas, an dem ich mich festhalten kann. Ich hab doch kein Verbrechen begangen!
Und ich dachte die gestellten Fragen wären einfach zu beantworten, dass man hierfür Aktenkenntnis haben muss, war mir nicht bewusst.
Es tut mir leid, wenn ich genervt haben sollte, ich werde mich zurücknehmen.
Nochmals vielen Dank für bisherigen Rat und wiedersehen!
Ein trauriges Hasi

Verfasst: 04.06.2009, 13:20
von thorstein
Ich kann leider nicht erkennen, was an obigen Fragen so fallspezifisch sein soll, dass sie in einem Forum mit der Überchrift Arbeitsrecht nichts zu suchen haben.
Ich bin selbst Mitarbeitervertreter und es würde mich auch interessieren, in welchen Fällen das Integrationsamt soche Entscheidungsbefugnisse hat.
Nach meinem Rechtsempfinden wäre die Zustimmung zu einer Tatkündigung ja schon ein Vorurteil in der Sache.

Eneute Anhörung bei Tatkündigung?

Verfasst: 04.06.2009, 14:12
von Cicero
Hasilein hat geschrieben: ... In bekanntem Fall wurde beim Integrationsamt der Antrag auf Zustimmung zur Tatkündigung gestellt, da der Verdacht zur Gewissheit gehört.
Wird der Arbeitnehmer nun erneut angehört?
Muss oder soll das sein?
Wie verhält sich das mit der Zustimmung des Betriebsrates? ...
Hallo, die hier maßgeblichen Grundsätze ergeben sich m.E. aus dem SGB IX - Schwerbehindertenrecht - (§ 68 ff.):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Dort sind auch die verfahrensmäßigen Vorschriften zu finden. Ich meine, dass eine Anhörung und Aufhellung des Sachverhalts zu erfolgen hat.
Die Hinweise zur anwaltlichen Beratung sind wohl fürsorglich gedacht. Für eine korrekte Beratung sind umfassende Kenntnisse des Sachverhalts erforderlich. Die hier eingestellten Texte informieren m.E. nur unvollkommen.
MfG Cicero

Ganz allgemein...

Verfasst: 04.06.2009, 15:13
von Lutz Barth
Nun - auch wenn ich mir hier den entsprechenden Unmut zuziehe, bleibe ich bei meiner ersten Einschätzung, dass hier der konkrete Sachverhalt ganz entscheidend ist und mögliche Hinweise zur Rechtslage nur ein unvollkommenes Bild abzeichnen.

Insbesondere darf und muss darauf hingewiesen werden, dass eine Verdachtskündigung nicht mit einer Tatkündigung identisch ist und ganz allgemein betrachtet jede dieser Kündigungen einschließlich der Anhörungsverfahren vor dem BR einer gesonderten Prüfung bedarf; hierzu sind die konkretehn Daten unerlässlich, mal ganz davon abgesehen, dass ich mich ein wenig nach der Sachverhaltsschilderung darüber verwundert zeige, dass nunmehr "heute" die Zustimmung zur Verdachtskündigung "gekommen" sei. Von wem, ist nachzufragen, da in einem anderen Posting Hasilein darüber informiert hat, dass aus "formalen" Gründen die Zustimmung durch das Integrationsamt versagt wurde.

Prinzipiell ist es dem AG nicht verwehrt, trotz einer Verdachtskündigung eine Tatkündigung auszusprechen, so dass nach § 102 I 1 BetrVG der BR vor jeder Kündigung gehört werden muss (Ausnahmen dazu ergeben sich im Zweifel aus der Rspr. des BAG); überdies sind der Lauf der Fristen nach BGB und SGB nicht in jedem Falle identisch.

Sofern man/frau hier überhaupt einen "Rat" erteilen will, dann doch wohl den, sich vertrauensvoll mit seinen Ängsten an die Anwältin zu wenden, wobei wir allerdings heute bereits Donnerstag und nicht das Wochenende haben.

In diesem Zusammenhang stehend sollte hier notwendiges Vertrauen zur Anwältin bestehen, zumal ich ausdrücklich auch zu bedenken gebe, dass bis dato der Kündigungsgrund nicht weiter problematisiert wurde; immerhin handelt es sich hier wohl um eine außerordentliche Kündigung.

Ich nehme den Hinweis von Cicero auf die "fürsorgliche Hinweise zur anwaltlichen Beratung" dankbar auf, denn mit dem dargelegten Sachverhalt scheinen mir mehr Probleme verbunden zu sein, als dass diese hier erschöpfend und damit auch zur Beruhigung einer "Mandantin" gelöst werden können. Ohne dezidierte Kenntnis vom Sachverhalt dürften hier alle sicherlich gut gemeinten Ratschläge nicht nur zur Verwirrung, sondern vielleicht auch zu einer Belastung des Mandatsverhältnisses beitragen.

Insofern, Hasilein, mögen Sie es mir nachsehen, dass ich unverändert an meiner Einschätzung festhalte, zumal es gerade auch in Ihrem Interesse liegt, trotz der individuellen Betroffenheit mit der notwendigen Zuversicht an den "Fall" heranzugehen.

Mfg.

Verfasst: 05.06.2009, 15:13
von Hasilein
Hallo zusammen!
Entschuldigt bitte meine etwas konfuse Berichterstattung. So ähnlich fühle ich mich und ringe tatsächlich mit meiner Fassung. So etwas ist mir noch nie passiert und ich suche nach ... was auch immer.
Ich versuche mal der Reihe nach ein kurzes Statement:
Bin MAV Mitglied und schon sehr lange (eigentlich unkündbar) beim derzeitigen AG.
Ich poste schon seit mehreren Jahren in einem Fachforum.
Krank geschrieben nach Arbeitsunfall seit Ende vergangenen Jahres.
Ende April wurde ich zu einem Gespräch "gebeten" und damit konfrontiert, verunglimpfende Dinge und Unwahrheiten bezüglich meines AG "veröffentlicht" zu haben (habe in einem anderen Thread berichtet)
Habe geleugnet, weil ich sicher war, keine Spuren hinterlassen zu haben:
Irrtum, habe zwei Mal meinen echten Namen genannt, ein Zusammenhang ließ sich darstellen.
Wenige Tage später Schreiben vom Integrationsamt erhalten, Hoffnung gehegt, dass AG sich in der Frist vertan hat, Integrationsamt hat trotzdem zugestimmt (Verdachtskündigung) Hoffnung leider nicht erfüllt. Hatte mich in anderem Thread falsch ausgedrückt, sorry Lutz Barth.
Betriebsrat, bzw. MAV hat zugestimmt.
Gestern erhielt ich Post, dass der AG eine Zustimmung zur Tatkündigung vom Integrationsamt erbittet und heute erhalte ich das Kündigungschreiben zur Verdachtskündigung, dieser hat das Integrationsamt zugestimmt, s. oben.
Die Anwältin hat bereits beantragt, die Tatkündigung zurückzweisen, da der AG sich auf Gründe der Verdachtskündigung stützt und die Frist wieder verletzt wurde.
Bitte entschuldigt, vielleicht wollte ich hier auch nur hören dass mir einer sagt, mach dir keine Sorgen, du gewinnst auf jeden Fall und es wird alles gut werden.
:cry:
Ich vertraue der Anwältin, es ist alles nur so schwer auszuhalten, zumal wohl erst im Arbeitsgerichtsprozess die Inhalte der Postings zum Tragen kommen und ich die Gelegenheit zur Erklärung erhalten werde.
Es ist richtig, der Platz würde hier zur Erklärung nicht ausreichen, aber es ist eine Riesensauerei und ich könnte platzen vor Zorn.
Man war Monatelang hinter mir her und will mich jetzt schlachten. Nach so vielen Jahren, in denen ich mir in dem ... Laden den Buckel krumm gearbeitet habe.
Ich bin müde, traurig und kann kaum noch einen klaren Gedanken fassen.
Wünscht mir einfach nur Glück.
Eine Frage werde ich noch stellen, das habe ich heute bei der Anwältin vergessen. :roll:
Ich bin krank geschrieben, erhalte Verletztengeld.
Dass ich mich arbeitslos melden muss, weiss ich bereits.
Aber weiss jemand, ob ich das Verletztengeld in der bisherigen Höhe weiterbezahlt bekomme?
Liebe Grüsse
Hasi

Dauer der Krankengeldzahlung - SGB V

Verfasst: 06.06.2009, 07:20
von Cicero
Hasilein hat geschrieben: ... Eine Frage werde ich noch stellen, das habe ich heute bei der Anwältin vergessen.
Ich bin krank geschrieben, erhalte Verletztengeld.
Dass ich mich arbeitslos melden muss, weiss ich bereits.
Aber weiss jemand, ob ich das Verletztengeld in der bisherigen Höhe weiterbezahlt bekomme? ....
Hallo,
ich gehe davon aus, dass bei der Frage "Krankengeld" gemeint ist. Dazu gibt es nähere Hinweise in § 44 SGB V. Siehe insoweit
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
MfG Cicero