Hallo!
Kann einem Mitarbeiter bei dem das Integrationsamt aufgrund von formalen Fehlern der Kündigung nicht zugestimmt hat in einem zweiten Verfahren unter Wahrung der Fristen noch einmal aus dem selben Grund gekündigt werden?
Danke und Gruss
Hasi
Ein zweites Mal kündigen aus dem gleichen Grund?
Moderator: WernerSchell
Ein zweites Mal kündigen aus dem gleichen Grund?
Leben und leben lassen!
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- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Kündigung kann wiederholt werden
Guten Morgen,
man muss eigentlich immer den genauen Sachverhalt kennen.
Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb einer näheren Frist möglich. Ich denke, dass bei der Vernachlässigung bestimmter sonstiger Formvergaben, die fristlose Kündigung nicht einfach wiederholt werden kann. Der enge Zeitrahmen steht im Weg.
Was sonstige Kündigungen angeht, sehe ich grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kündigung zu wiederholen, vorausgesetzt, die Gründe für die Trennungsabsicht bestehen fort und lassen eine solche Maßnahme gerechtfertigt erscheinen. Es muss aber die allgemeine Kündigungsfrist Beachtung finden.
Auch hier gilt, wie schon öfter nachzulesen war: Ggf. Anwalt einschalten, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt.
MfG Rauel K.
man muss eigentlich immer den genauen Sachverhalt kennen.
Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb einer näheren Frist möglich. Ich denke, dass bei der Vernachlässigung bestimmter sonstiger Formvergaben, die fristlose Kündigung nicht einfach wiederholt werden kann. Der enge Zeitrahmen steht im Weg.
Was sonstige Kündigungen angeht, sehe ich grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kündigung zu wiederholen, vorausgesetzt, die Gründe für die Trennungsabsicht bestehen fort und lassen eine solche Maßnahme gerechtfertigt erscheinen. Es muss aber die allgemeine Kündigungsfrist Beachtung finden.
Auch hier gilt, wie schon öfter nachzulesen war: Ggf. Anwalt einschalten, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt.
MfG Rauel K.
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