Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Krankheit
Verfasst: 29.05.2009, 07:25
BGH stärkt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Krankheit
Karlsruhe – Leiden geschiedene Partner an einer schweren Krankheit, haben sie unter Umständen Anspruch auf eine unbefristete Weiterzahlung des nachehelichen Unterhalts durch ihren Ex-Partner. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag (28.05.2009) in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Zur Begründung hieß es, dass in solchen Fällen die Solidarität unter Eheleuten über die Scheidung hinaus reiche. Der Umfang dieses so genannten nachehelichen Krankheitsunterhalts muss laut Urteil im Einzelfall bemessen werden an der Dauer der Ehe, der Erziehung gemeinsamer Kinder, der Gestaltung der Haushaltsführung und der Erwerbstätigkeit während der Ehe. (AZ: XII ZR 111/08)
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... nkheit.htm
Karlsruhe – Leiden geschiedene Partner an einer schweren Krankheit, haben sie unter Umständen Anspruch auf eine unbefristete Weiterzahlung des nachehelichen Unterhalts durch ihren Ex-Partner. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag (28.05.2009) in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Zur Begründung hieß es, dass in solchen Fällen die Solidarität unter Eheleuten über die Scheidung hinaus reiche. Der Umfang dieses so genannten nachehelichen Krankheitsunterhalts muss laut Urteil im Einzelfall bemessen werden an der Dauer der Ehe, der Erziehung gemeinsamer Kinder, der Gestaltung der Haushaltsführung und der Erwerbstätigkeit während der Ehe. (AZ: XII ZR 111/08)
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