Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist?

Beitrag von Hasilein » 15.05.2009, 14:54

:cry:

Hallo!
Der Kollege von welchem ich hier wegen angeblicher Äußerungen im Internetforum erzählt habe,
siehe:
viewtopic.php?t=11818&highlight=hasilein
erhielt heute die Nachricht, dass die fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist von 6 Monaten unterwegs wäre.

Nun die Fragen:

- was heisst soziale Auslauffrist?

- ab wann bekommt der Kollege kein Geld mehr, nachdem die Kündigung wirksam ist oder nicht oder ab Zugang der Kündigung?

- die Frist für eine ordentliche Kündigung wären 18 Monate aufgrund langer Betriebszugehörigkeit, sollte die soziale Auslauffrist nicht identisch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist sein?

- der Kollege ist momentan noch aufgrund eines Arbeitsunfalles krank geschrieben, geht da eine Kündigung überhaupt und wie ist das mit der Verletztengeldzahlung, endet das auch mit der Kündigung?

- wann muss der Kollege aufs Arbeitsamt?

- Interessenvertretung (Verdi) ist bereits informiert, Treffen ist für kommende Woche vorgesehen.

Und last but not least:

wie findet man einen guten Anwalt für Arbeitsrecht?(Rechtschutzversicherung Arbeitsrecht ist vorhanden)

Vielen Dank!
Hasilein
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Rauel Kombüchen
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Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Beitrag von Rauel Kombüchen » 15.05.2009, 16:24

Hallo,
ich hatte schon bei meinen früheren Beiträgen auf die Notwendigkeit der Beiziehung eines Anwaltes hingewiesen. Das hat sich jetzt bestätigt.
Zur fristlosen Kündigung mit sozialer Auslauffrist siehe unter
http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Ar ... igung.html
Vielleicht sollte RA Felser kontaktiert werden.
Da aber ein Gespräch mit der Gewerkschaft vorgesehen ist, würde ich zunächst diese Erörterungen abwarten. Dabei können alle wichtigen Fragen vorbesprochen werden.
MfG Rauel Kombüchen
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Anja Jansen
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Anwalt einschalten

Beitrag von Anja Jansen » 16.05.2009, 06:48

Guten Morgen,
ich sehe es ähnlich wie Rauel. Man sollte schnellstmöglich einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke, dass die Streitsache hier nicht ausführlich genug dargestellt ist, um wirklich hilfreich zu antworten. Es ist auch vielleicht für das anstehende Verfahren vielleicht nicht gut, dem Arbeitgeber neues Argumantationsmaterial zu liefern.
Für eine Online-Beratung find ich einen Hinweis:
viewtopic.php?t=7175&highlight=online
MfG Werner Schell
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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