
Hallo!
Der Kollege von welchem ich hier wegen angeblicher Äußerungen im Internetforum erzählt habe,
siehe:
viewtopic.php?t=11818&highlight=hasilein
erhielt heute die Nachricht, dass die fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist von 6 Monaten unterwegs wäre.
Nun die Fragen:
- was heisst soziale Auslauffrist?
- ab wann bekommt der Kollege kein Geld mehr, nachdem die Kündigung wirksam ist oder nicht oder ab Zugang der Kündigung?
- die Frist für eine ordentliche Kündigung wären 18 Monate aufgrund langer Betriebszugehörigkeit, sollte die soziale Auslauffrist nicht identisch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist sein?
- der Kollege ist momentan noch aufgrund eines Arbeitsunfalles krank geschrieben, geht da eine Kündigung überhaupt und wie ist das mit der Verletztengeldzahlung, endet das auch mit der Kündigung?
- wann muss der Kollege aufs Arbeitsamt?
- Interessenvertretung (Verdi) ist bereits informiert, Treffen ist für kommende Woche vorgesehen.
Und last but not least:
wie findet man einen guten Anwalt für Arbeitsrecht?(Rechtschutzversicherung Arbeitsrecht ist vorhanden)
Vielen Dank!
Hasilein