SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE AUCH BEI KRANKHEIT
Erhält ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung an einem Sonn- und/oder Feiertag Entgeltfortzahlung, so schließt die gesetzliche Regelung des EFZG die entsprechenden Zuschläge mit ein.
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Quelle: Mitteilung vom 16.04.2009
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Moderator: WernerSchell