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Änderungskündigung - zulässig ?
Verfasst: 01.04.2009, 10:24
von galaschni
[color=darkred][b]Änderungskündigung - zulässig?[/b][/color]
Ich arbeite z.Zt. in einem Krankenhaus in Neuss als stellvertretende Stationsleitung mit der Eingruppierung KR 7.
Zum 01.06.09 soll es zu einer Umstrukturierung kommen, bei der eine Stellvertretung nicht mehr vorgesehen ist. Gestern teilte mir die PDL mit, daß auf mich eine Änderungskündigung zukommt, in der ich um 2 Gehaltsstufen, also auf KR 5a, zurückgruppiert werden soll.
Meine Frage ist, ob dies rechtens ist, bzw. ob eine Rückstufung über 2 Gehaltsstufen so hinzunehmen ist
Änderungskündigung - Gründe & Umstände durchleuchten
Verfasst: 01.04.2009, 12:05
von Rauel Kombüchen
Hallo,
über das Thema Änderungskündigung wurde hier bereits diskutiert:
viewtopic.php?t=9147&highlight=%C4nderungsk%FCndigung
Danach - und auch nach allgemeiner Rechtsbeurteilung - sind Änderungskündigungen grundsätzlich möglich. Allerdings ist die Änderungskündigung zunächst einmal eine Kündigung, die ggf. eine Beurteilung nach dem KSchG nach sich ziehen sollte. Sind wirklich betriebliche Gründe ausreichend vorgetragen bzw. ist die getroffene Auswahl korrekt?? Wenn dem so wäre, könnte die Kündigung durchaus sozial gerechtfertigt sein. Das Weitere ist ein Angebot zur Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses.
Mit anderen Worten: Änderungskündigung ist durchaus möglich. Allerdings müssen die Gründe und die Auswahlgesichtspunkte genau durchleutet werden. Insoweit kann ein Außenstehender zunächst nicht helfen.
MfG Rauel
Änderungskündigung - ggf. Klageweg beschreiten?!
Verfasst: 01.04.2009, 12:18
von Herbert Kunst
galaschni hat geschrieben: ... Gestern teilte mir die PDL mit, daß auf mich eine Änderungskündigung zukommt, in der ich um 2 Gehaltsstufen, also auf KR 5a, zurückgruppiert werden soll. Meine Frage ist, ob dies rechtens ist, bzw. ob eine Rückstufung über 2 Gehaltsstufen so hinzunehmen ist
Hallo Galaschni,
die Hinweise von Rauel sind m.E. zutreffend. Ich möchte aber diese Anmerkungen ergän-zen:
Möglicherweise ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, der auf das Arbeitsrecht spe-zialisiert ist. Denn gegen eine Änderungskündigung kann man auch arbeitsgerichtlich vorgehen, ohne das gemachte Angebot zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedin-gungen zu gefährden.
Man müsste gegen die Änderungskündigung in der Weise vorgehen, dass man gegen die eigentliche Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses klagt und behauptet, insoweit sei keine soziale Rechtfertigung gegeben (müsste eigentlich näher begründet werden). Dann müsste man ausführen, dass für den Fall des Unterliegens, das Weiterbeschäfti-gungsangebot angenommen wird.
Damit hat man einmal alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, gefährdet aber im Kern nicht die Weiterbeschäftigung.
Allerdings wird eine solche arbeitsgerichtliche Streitsache den Arbeitgeber nicht unbedingt erfreuen. Aber die Änderungskündigung ist ja auch nicht gerade eine gute Nachricht.
Gruß
Herbert Kunst
Kündigungsschutzklage - Infos
Verfasst: 03.04.2009, 06:50
von Gaby Modig
Ein TV-Tipp:
ARD-Ratgeber-Recht-Sendung am 04.04.2009 um 17.03 Uhr in der ARD
Kündigungsschutzklage: Wann und wie Arbeitnehmer sich gegen eine
Kündigung wehren können
Derzeit bangen viele um ihren Job. Die Zahl der betriebsbedingten
Kündigungen nimmt zu. Jedes 2. Unternehmen plant angeblich einen
Stellenabbau. Die Wirtschaftskrise bestimmt derzeit den Ton - auch
innerhalb der Unternehmen. Da werden Reisekostenabrechnungen und
Krankmeldungen schon mal genauer unter die Lupe genommen, Abmahnungen
schneller verschickt, stellen Arbeitsrechtler und Gewerkschaften fest.
Die verhaltensbedingten Kündigungen steigen ebenfalls an. Anwälte und
Firmen, die sich auf die „geräuschlose Entsorgung sog. Non-Performer“
spezialisiert haben, werben in Zeitungsinseraten. Die Arbeitsgerichte
rechnen mit einer anrollenden Klagewelle.
Änderungskündigung - Alternativen erwogen?
Verfasst: 04.04.2009, 10:19
von KPHNeuss
galaschni hat geschrieben:Änderungskündigung - ... Ich arbeite z.Zt. in einem Krankenhaus in Neuss ....
Guten Morgen,
da sich die arbeitsrechtliche Problematik in Neuss abspielt, muss ich allgemein mein Unverständnis äußern. Gerade in Neuss wird in den verschiedenen Krankenhäusern umfangreich investiert. In Folge dieser Investitionen werden doch auch wohl neue Personalstellen geschaffen. Dass es dann noch zu Kündigungen kommen muss, ist mir ein wenig unverständlich. M.E. Grund genüg, die Einzelumstände näher zu hinterfragen. Es gibt vor einer Kündigung auch immer Möglichkeiten zu einer Umsetzung. Sind die diesbezüglichen Möglichkeiten ausreichend erwogen?
MfG KPH Neuss