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Abfindung mindert Harz IV

Verfasst: 09.03.2009, 16:39
von Presse
WISO
Abfindung mindert Harz IV
Späte Zahlung gilt als Einkommen


Wird bei einer Kündigung eine Abfindung vereinbart, und kommt das zugesagte Geld erst Jahre später beim Gekündigten an, wird die Summe als Einkommen angerechnet, wenn der Empfänger Harz IV bezieht. Seine Ansprüche mindern sich.
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,18 ... 53,00.html