UMWEGE UND ZWISCHENSTOPPS ZUR ARBEIT SIND NICHT VERSICHERT
Noch beim Bäcker ein Brötchen kaufen oder das Päckchen auf der Post abgeben - wer auf dem Weg zur Arbeit noch schnell etwas erledigen möchte, muss aufpassen. Denn verunglücken Arbeitnehmer bei Umwegen und Zwischenstopps auf dem Weg zur Arbeit, sind sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Diese strenge Regel wurde in zwei neuen Urteilen vom Bundessozialgericht bestätigt.
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Quelle: Mitteilung vom 27.02.2009
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UMWEGE UND ZWISCHENSTOPPS ZUR ARBEIT
Moderator: WernerSchell